Der vorh. Müllsammelplatz wird erweitert. Neue Betondichtflächen mit Entwässerungseinrichtungen und Abscheideranlage sind zu errichten.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.