Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, in einer militärischen Bundesliegenschaft in Wilhelmshaven drei Hallenneubauten (Halle 002, 005 und 015) mit einer Nutzfläche von ca. 30.000 m² zu errichten. Eine der Werkhallen ist auf Grund der vorhandenen Grundstücksflächen in zwei Bauabschnitten zu errichten. Mit den Neubaumaßnahmen gehen Gebäuderückbauten und zwischenzeitliche Umzüge des Nutzers einher. Bei den Neubaumaßnahmen handelt es sich um Werkstatt- und Montagehallen mit unterschiedlichsten Anforderungen und nutzungsspezifischen Räumen. Die Neubaumaßnahmen sind mitten in einer bestehenden, homogenen militärischen Liegenschaft im laufenden Betrieb zu errichten. Die bestehenden technischen Infrastrukturen und Verkehrsanlagen angrenzender Baufelder werden parallel über andere begleitende Baumaßnahmen umgesetzt, entfernt, umgelegt und/oder ertüchtigt, provisorische Anlagen zum Betrieb bestehender Gebäude werden geschaffen. Die Umsetzung der Neubaumaßnahmen hat somit eine Wechselwirkung sowohl zu den Infrastrukturmaßnahmen als auch zum Liegenschaftsbetrieb. Die Baufelder der Hochbaumaßnahmen werden mit einem zeitlichen Vorlauf in einer separaten Baumaßnahme "Neuordnung der Baufeldinfrastruktur" freigemacht. Die nutzerseitig gestellten Raumanforderungen wurden in einem Raumbuch mit Stellskizzen erfasst und bildeten die Grundlage der bereits erstellten Vorentwurfsplanungen. Die ebenfalls erstellten Entscheidungsunterlagen-Bau (ES-Bau) wurden bereits haushaltsmäßig anerkannt. Die Neubauten umfassen unterschiedlichste Raumgrößen und Raumgruppen, bestehend aus elektronischen und mechanischen Werkstätten, Montage- und Werkhallen, Büros, Schulungs- und Sozialräumen.In den Funktionsbereichen der Werkstatt- und Montagehallen sind verschiedene Krane und Aufzugsanlagen erforderlich. Die Gebäude werden an das vorhandene Wärmeversorgungsnetz angeschlossen. Die Gebäudeautomation muss auf das Netz der Liegenschaft aufgeschaltet werden. Die elektrische Energieversorgung der Neubauten erfolgt über eigene Mittelspannungsanlagen. Für die Testläufe der zu wartenden militärischen Geräte werden Sondernetze benötigt. Sie unterscheiden sich in der Frequenz und Spannungsebene zu den üblichen Netzformen. Die speziellen bordidentischen Antennenanlagen sind in besonderem Maße in das Blitzschutzkonzept einzubeziehen. Die Datennetze unterliegen z. T. höchsten Sicherheitsanforderungen.Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 002 (genehmigte ES-Bau), betragen 71.562.000 EUR, brutto.Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 005 (genehmigte ES- Bau), betragen 89.070.000 EUR, brutto.Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 015 (genehmigte ES- Bau), betragen 35.363.000 EUR, brutto.Alle Leistungen / Ingenieurleistungen sind untereinander zu koordinieren und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten sowie Nutzer und Verwaltung abzustimmen.Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine integrative und schnittstellenarme Projektabwicklung.Das Projekt "Neubau Halle 002, 005 und 015 (LBAK)" soll mit einer partnerschaftlichen Projektabwicklungsmethode (PAM) realisiert werden. Ziel dieses Ansatzes ist es, das Vorhaben mit einer integrierten Projektabwicklung (IPA) und Lean Management Methoden (Lean) in einem Mehrparteienvertrag (MPV) als innovativem Ansatz zur wertschöpfenden Organisation, Planung und Umsetzung hinsichtlich von Terminen, Kosten und Qualitäten zu optimieren. Geplant ist hierfür der Abschluss eines MPV mit voraussichtlich 5 Partnern neben dem Bauherrn.
Ab November 2024 sind fünf Vergabeverfahren geplant,jeweils eines für die- erweiterte Objektplanung - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung- erweiterte Rohbauleistung- Ausführung Technische Gebäudeausrüstung (ohne Elektro)- Ausführung Technische Gebäudeausrüstung (Elektro)
Der geschätzte Auftragswert ergibt die Gesamtsumme der drei Hallen, dieser ist kumuliert für die beiden Planungspartner und für die drei Ausführungspartner.
Militärische Liegenschaft in WHV (DE945)
siehe Vergabeunterlagen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
PräqualifizierungPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Anforderungen an elektronische Mittel Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.