Geforderte durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte des Bewerbers für das ausgeschriebene Leistungsbild / den Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt: 4 Personen, min. eine sachkundige Person mit geforderten Nachweisen
Verfügbarkeit und Verwendung von notwendigen Geräten und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards für die Ausführung des Auftrags und Sicherstellung, dass die Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe geschult sind.
Grundsätzlich wird die Leistungsfähigkeit über Eigenerklärungen bestätigt. Nachweise sind regelmäßig vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Abgabe der Eigenerklärungen haben über das vom AG zur Verfügung gestellte Formblatt DE 3.1 Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen (siehe Anlage: U02).