25E20222 - Kaserne Seedorf, Neubau Hallenschießanlage (HSA), Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen durch Anpflanzungen
Anpflanzung auf dem Standortübungsplatz Seedorf:33St Quercus robur und 33 St. Betula pendula, sowie Anpflanzung auf dem Übungsplatz Westertimke:246 St. Crataegus monogyna, 27 St Fagus sylvatica, 245 St Fagus sylvatica, 115 St Quercus robur, 245 St Rosa canina, 245 St Rhamnus frangula, 105 St Sorbus aucupariasowie der erforderlichen Entwicklungspflege
Liefer- u. Pflanzarbeiten: 01.01.2026 -30.04.2026Fertigstellungspflege: 01.05.2026 bis 16.11.2026Abnahme Lieferung u. Pflanzarbeiten nach Anwuchs 16.11.2026Entwicklungs- u. Unterhaltungspflege bis 16.11.2029Die Fristen sind im LV aufgeführt.
Bereich 1: Kompensationsfläche nördlich STOÜbPl Seedorf : Gemeinde Seedorf , Gemarkung Seedorf , Flur 002 auf dem Flurstück 33/2.
Bereich 2: Kompensationsfläche südlich Westertimke: Gemeinde Westertimke, Gemarkung Westertimke, Flur 005 auf dem Flurstück 165/132.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 %
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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