Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt die Erneuerung von drei Klimakammern in einem Bestandsgebäude in Meppen.
von Planungsleistungen, Fachplanung: Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2 HO-AI 2013), Leistungsphase 2-8
Projektteam 30,00 %Projektanalyse 30,00 %Qualitätsmanagement 30,00 %
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Auftraggeber behält sich vor eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen zu vereinbaren.
Aufgrund von technischen Schwierigkeiten mit dem Vergabeportal war im vorangegangenen Verfahren kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entsprach (§ 37 Abs. 1 VSVgV). Daher wurde das Verfahren auf "Aufforderung zur Angebotsabgabe" zurückversetzt.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform Niedersachsen. Eine mündliche bzw. telefonische Kommunikation findet nicht statt. Es erfolgt kein Versand der Angebotsunterlagen per Post oder E-Mail. Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Antworten werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform bereitgestellt. Ein Versand der Fragen und Antworten per E- Mail erfolgt nicht.
Anforderungen an elektronische Mittel: Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.