Verfahrensangaben

IGM 26E1000 - Staatliches Baumanagement Braunschweig, Fachbereich Gebäudemanagemen...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.02.2026
25.02.2026 09:30 Uhr
25.02.2026 09:31 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0267400000-36
An der Martinikirche 7
38100
Braunschweig
Deutschland
DE911
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Braunschweig
vergabe@sb-bs.niedersachsen.de
+49 5311211-0

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Staatliches Baumanagement Braunschweig
t:053112110
An der Martinikirche 7
38100
Braunschweig
Deutschland
DE911
vergabe@sb-bs.niedersachsen.de
+49 5311211-0
+49 5311211-199
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0267400000-36
An der Martinikirche 7
38100
Braunschweig
Deutschland
DE911
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Braunschweig
vergabe@sb-bs.niedersachsen.de
+49 5311211-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Polizeidirektion Lüneburg (Auf der Hude 2) - Sicherungsdienstleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Sicherungsdienstleistungen:
Empfangsdienst i. V. m. Alarm-, Kontroll-, Schließ- und Beflaggungsdienst

Umfang der Auftragsvergabe

2.100.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2027

Verlängerung maximal 7 Jahre
(bis zum 30.06.2033)

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichkeit

Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100%

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikationskanal: vergabe.Niedersachsen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5R9AL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

23
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Siehe Adresse des Auftraggebers

Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Angaben in den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

1) Eigenerklärung - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2) Eigenerklärung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
3) Eigenerklärung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
2) Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind:
a) Bezeichnung der Dienstleistung
b) Auftraggeber
c) Anschrift
d) Ansprechpartner
e) Telefon
f) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)
g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2) Eigenerklärung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
3) Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung