Bei der Waschanlage handelt es sich um eine vom Typ B1, also um eine eingehauste Anlage mit Spritzstand, vorgelagerter Vorbereitungshalle und nachgelagerter Nachwaschhalle. Zusätzlich weist diese Anlage auch einen Außenwaschplatz mit 10 Plätzen und einen Innenreinigungsplatz für jeweils vier Fahrzeuge auf. Das anfallende Abwasser aus der Fahrzeugreinigung wird aufgefangen, in einer Abwasseraufbereitungsanlage gereinigt und erneut zur Fahrzeugwäsche genutzt.
Lieferung und Montage von (jeweils ca-Angaben): 2 x NS-Schaltschrank 800 A, 1 Stck. Schaltschrank 80 A, jeweils bestückt mit div. Leistungsschaltern Sicherungen, RCD u. Überspg.-Schutz, Zentralbatterieanlage, ca. 100 Stck. LED Leuchten div. Ausführungen, 25 Stck. LED Notleuchten, 40 Stck. Rettungszeichenleuchten, 90 Stck. Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen), 10 Stck. CEE-Stckdosen, 10.500 m Kabel div. Typen und Querschnitte, 480 Stck. Anschließen beigestellter Betriebsmittel, 600 m Kabelpritschen und Steigleitern div. Breiten, Wandausleger, 850 m Installationsrohr Stahl/ Kunststoff div. Durchmesser, Kabeldurchführungen z. T. als Brandschutzdurchführung, 25 Stck. Mastleuchten mit Mast LPH 5 m, 30 Stck. Hauseingangsleuchten, 1 Stck. VoIP Routing Gateway, 1 Stck. Telekommunikationsendgerät, 100m CAT 7 Netzwerkkabel, 1 Gegensprechanlage für 18 Teilnehmer, div. Sprechstellen, 1.000m Installationskabel J-Y(St)Y u. A-2Y(L)2Y, 4 Stck. Lichtsignalgeber (rot/ grün), 4 Stc. CCD SW-Kameras, 4 Stck. Monitore, 200 m Videokabel, Gerüstgestellung
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 %.
Anforderungen an elektronische Mittel:Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet.Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen. Hinweis zum Datenschutz:Personenbezogenen Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.
Mehrfache Ausschreibungen veröffentlicht ohne Ergebnis bzw. keine wirtschaftlichen Angebote erhalten:1. VSVgV nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (23S50217)2. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (23S50397)3. VSVgV nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (24S50004)
Bei der Ausführung dieser Leistung sind Sicherheitsbestimmungen gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG bzw. Nds. SÜG) einzuhalten. Dies kann den materiellen und / oder den personellen Geheimschutz betreffen. Näheres kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 3b VS VOB/A behalten wir uns vor, den Auftrag bereits in der ersten Verhandlungsphase zu vergeben, ohne weitere Phasen oder Verhandlungen durchzuführen.