Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und PharmazeutischeChemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- undForschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
Die Leistung in diesem LV umfasst die Überprüfung der vom Vorgewerk (Dachdecker) erbrachten Leistungen. Dazu gehören die Abdichtungen der Terrassen und Dachflächen, die Dämmung und Unterkonstruktion der Atika-Oberseiten einschließlich Unterspannbahn sowie die provisorische Dachentwässerung.Nach Prüfung der Leistung des Vorgewerkes (Dachdecker) und eventueller Mängelbeseitigung ist die vollständige Gewährleistung für die Vorleistung zu übernehmen. Die Art der Prüfung der Vorleistung obliegt dem AN Dachdecker.Zu den noch auszuführenden Arbeiten gehört die Dämmung der Dachterrassen im 3. und 4. OG sowie im Technikpatio und der Dachfläche im 6. OG. Die mehrlagige Dämmung besteht aus Schaumglas mit Gefälldämmung und anschließender Abdichtung.Die Dämmung auf den Terrassen ist unter erschwerten Bedingungen auszuführen. Sie muss hinter dem gestellten Fassadengerüst sowie hinter den montierten Betonfertigteilen im Sockelbereich erfolgen. Der dabei entstehende Dämmstreifen ist während der Bauzeit mit OSB-Platten vor Beschädigung zu schützen. Die vom AN Stahl- und Metallbau montierten Geländerhalter sind nach erfolgter Dämmung und Abdichtung mit einer Flüssigkunststoffabdichtung vollständig abzudichten. Gleiches gilt für die Halter und Druckpunkte der Betonfertigteile.Auf der Dachfläche sind ein Lichtband über dem TH02, ein Dachausstieg als Dunkelklappe sowie drei Lichtkuppeln zu montieren. Für die Einbauten sind alle erforderlichen Anschlüsse an Bauteile, Abdichtungen und elektrische Anlagen zu erstellen.Zu den Arbeiten gehört auch die Dachentwässerung. Diese besteht aus Fallrohren, die in die vom AN Fassadenbauer montierten, vertikalen Lisenen einzubauen sind. Da die Fassadenflächen versetzt sind, müssen die Fallrohre in der Dämmung über die Terrasse geführt werden. Die Dachentwässerung ist von einem Hersteller zu wählen.Auf den Attiken wurden bereits die Abdichtung sowie die Unterkonstruktion als Vorbereitung für die Montage der Attika Abdeckungen montiert.Auf der Terrasse sowie im Technikpatio sind Bodenbeläge aus Betonwerksteinplatten auszuführen.Nachdem die Heizungsrohre verlegt und die Bodenschlitze mit Magerbeton verfüllt wurden, ist das Erdgeschoss des Gebäudes mit einem für Innenräume geeigneten Voranstrich und einer Dampfsperre abzudichten.
Übersicht der Leistungen Aufgegliedert ergeben sich folgende Leistungen (ca.-Angaben): 1.800 m² Abdichtung von Dächern 1.200 m² Abdichtung im Innenbereich 1.800 m² Dämmung 530 m² Betonwerkstein Bodenbeläge 800 m² Kies Oberflächenschutz 1 Stk Alu-Dunkelklappe 1 Stk Lichtband 3 Stk Lichtkuppeln 350 m Regenfallrohr 13 Stk Standrohre 50 Stk Bögen 350 m Attikaabdeckung
Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Zur Laufzeit des Vertrags: Die verbindlichen Ausführungsfristen gem. § 5 VOB/B finden Sie im VHB Formblatt 214, dass den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Aufgrund unvorhersehbarer Umstände bestand eine besondere Dringlichkeit. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Bauablaufs und möglicher Schäden am Bauvorhaben konnten die Fristen eines regulären Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nicht eingehalten werden. Daher wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A durchgeführt. Es erfolgte keine Direktvergabe, der Auftrag wurde im Wettbewerb vergeben.
siehe Vergabeunterlagen
Sonstiges Ziel:Aufstellung einer PV-Anlage
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.