Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
Die Bodenbelagsarbeiten umfassen das Verlegen von drei Bodenbelagsarten. Es wird ein Linoleum, Kautschuk und Nadelvlies verklebt verlegt. Die Estrichflächen sind mit einer Ausgleichs Spachtelung zu glätten. Diese ist im Anschluss zu schleifen und zu reinigen.Für den Linoleum und das Nadelvlies wird als Sockelabschluss eine lackierte Hartholz Sockelleiste montiert. Die Montage der Sockelleiste erfolgt mit Schrauben. Die Sockelleiste sind auf Gehrung zu schneiden und zu verleimen. Die Schrauben sind zu versenken und sind mit im Farbton passenden kappen zu verschließen. Im Bereich des Foyers und der Treppenhäuser wird ein geschliffener Designestrich von einem anderen AN verbaut, dort sind ebenfalls die oben genannten Sockelleisten zu verbauen.Der Kautschuk Bodenbelag wird mit einem Wandhochzug ausgeführt. Der Wandhochzug ist mit einer Hohlkehle zu erstellen und mit dem Bodenbelag zu verschweißen. Eckbereich des Sockels sind im Farbton passend zum Bodenbelag zu versiegeln.
Übersicht der LeistungenAufgegliedert ergeben sich folgende Leistungen (ca.-Angaben):- 4.000 m² Untergrund reinigen- 4.000 m² Untergrund schleifen- 4.000 m² Ausgleichsspachtelung- 1.230 m² Linoleum verlegen- 1.230 m² Linoleum verfugen- 2.100 m² Kautschuk verlegen- 650 m² Nadelvlies verlegen- 2.000 m² Holzsockelleisten montieren- 1.300 m² Wandhochzüge aus Kautschuk herstellen- 200 Stk Aussparungen in Bodenflächen herstellen.- 400 m Bewegungsfugenprofile montieren
Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Zu Laufzeit des Vertrags: siehe Datei "Vertragsbedingungen", VHB Formblatt 214.
siehe Vergabeunterlagen
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.