Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
Der Innenputz aus Kalkzement wird auf Betonwände, Betonstützen, Leibungen und Mauerwerk aufgebracht. Es sind grundsätzlich Putzeckprofile und Abschlussprofile einzusetzen. Anschlussbereiche an Anbauteile oder angrenzende Flächen sind mit Trennstreifen auszuführen.
AbdeckarbeitenTeile der Putzflächen grenzen an Sichtbetonflächen an, die während der Arbeit geschützt werden müssen. Flächen aus Sichtbeton, wie Decken, Wände, Böden, Treppen und Anbauteile sowie Installationen der TGA sind mit geeigneten Materialien staubdicht vor Verschmutzung zu schützen. Während der Arbeiten sind die Abdeckungen zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern. Bei der Befestigung auf Sichtbetonflächen ist darauf zu achten, dass das verwendete Klebematerial rückstandslos entfernt werden kann.
AblaufDie Beton- und Mauerwerksflächen sind vor der Montage der TGA-Leitungen zu verputzen. Die Wandflächen im Bereich der Schächte werden erst nach der TGA-Montage zugemauert und müssen daher zu einem späteren Zeitpunkt verputzt und angearbeitet werden. Im Anschluss sind Öffnungen durch die TGA ihre Leitungen gebracht hat mit einem Streckmetall anzuputzen.
Übersicht der LeistungenAufgegliedert ergeben sich folgende Leistungen (ca.-Angaben):- 3.200 m² Untergrund reinigen- 1.200 m² Schutzabdeckung Fenster- 2.000 m² Schutzabdeckung Sichtbeton- 400 m² Schutzabdeckung Anbauteile- 3.200 m² Grundierung auf Beton- 620 m² Aufbrennsperre- 3.300 m² Kalkzementputz auf Beton- 620 m² Kalkzementputz auf Mauerwerk- 1.300 m Putzeckprofile- 150 m Abschlussprofile- 1.800 m Trennstreifen- 250 m Glasgittergewebe- 100 m² Beiputzen
Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Zu Laufzeit des Vertrags: siehe Datei "Vertragsbedingungen", VHB Formblatt 214 und Anlage zu 214 - Detaillierter Terminplan.
siehe Vergabeunterlagen
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.
Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.