Dach- und Klempnerarbeiten - Neubau IMPC (Pharmazie), Geb. 2441, Beethovenstraße, ...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.05.2025 11:00 Uhr
20.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement
03-0141322300-66
Spielmannstraße 10
38106
Braunschweig
Deutschland
DE911
Abteilung 39
vob-gb3@tu-braunschweig.de
+49 531391-4420
+49 531391-4450

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
+49 4131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153-306
+49 4131152-943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45261410-1
45261214-7
45261300-7
45341000-9
42521000-4
45320000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei den Leistungen handelt es sich um klassische Abdichtungs- und Bauklempnerarbeiten eines Flachdaches auf Betondecke
2.571 m² Dampfsperre EG Boden- und Dachflächen
1.363 m² Abdichtung aus Bitumenbahnen, zweilagig, einschließlich Einbauteilen zur Entwässerung
150 m² Dämmschicht aus Mineralwolle
844 m² Dämmschicht EPS (schwer entflammbar)
84 m² Dämmschicht Glasschaum
306 lfdm. Attika- Abdeckung aus beschichtetem Aluminiumblech mit Unterkonstruktion
514 m² Plattenbeläge aus Betonwerkstein- Platten einschließlich Unterkonstruktion

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.11.2025
03.07.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Beethovenstraße
38106
Braunschweig
Deutschland
DE911

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Sonstiges

siehe Vergabeunterlagen

Fairere Arbeitsbedingungen
Gleichstellung der Geschlechter

siehe Vergabeunterlagen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


siehe Zusätzliche Informationen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY4R5UZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.

Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.

Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Braunschweig

Es findet eine elektronische Angebotseröffnung ohne Bieter oder Bevollmächtigte statt. Die im Rahmen des Eröffnungstermins gemäß § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich über den Kommunikationsweg des Vergabeportals Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert, mit Ausnahme von: Formblatt 213 (Angebotsschreiben), vollständiges Leistungsverzeichnis.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe, unter anderem §§ 123, 124 GWB, § 6 WRegG, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB/A-EU.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe zu drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen, deren Nutzungsaufnahme zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Bestätigung des Auftraggebers des Referenzobjektes über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Nachweise: Referenznachweise Geforderte Mindeststandards: Die Referenzen sollen mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) oder in Anlehnung an das Formblatt 444. Das Formblatt 444 Referenzbescheinigung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und Handelkammer nachzuweisen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB/A: Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt 235 Verzeichnis der Leistung/ Kapazitäten anderer Unternehmen sowie das Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Soweit Unteraufträge (Nachunternehmen oder Verleihunternehmen) eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch das Formblatt 124 Eigenerklärung nachweisen und die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abgeben. Die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Tariftreueerklärung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angaben der Lohnsummen nachzuweisen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Finanzierung

Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Bestimmungen des § 16 VOB/B in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Siehe Vergabeunterlagen VOB/B/ ZVB des Landes Nds.

siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen (VHB 214)

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrags geringer als brutto 12,82 EUR pro Stunde ist, gilt verpflichtend der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 EUR/Std. Die Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung