Rahmenvereinbarung für Sachverständigendienstleistungen nach§ 20 Atomgesetz für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz (AtG) für das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1) in der Gemeinde Stadland. Im AZU 1, vormals Externe Lagerhalle Unterweser, werden von der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert.Die staatliche Aufsicht wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zieht die Aufsichtsbehörde nach § 20 AtGSachverständige hinzu. Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere- die Einhaltung der Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen derGenehmigungsbescheide,- die Einhaltung der Vorschriften des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, deratomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Verordnungen sowie diese konkretisierenden,nachgeordneten Vorschriften, Richtlinien und Regeln,- die Einhaltung der erlassenen aufsichtlichen Anordnungenund sie prüft, ob darüber hinaus zum Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
- Die Qualifikation der hauptverantwortlichen Mitarbeitenden eines Sachgebietes (Faktorisierte Punkte max. 60)- Zeitrahmen Sie für die Erstellung von Stellungnahmen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen (Faktorisierte Punkte max. 30)- Stellen Sie dar, wie Sie den unter 8.5.1 genannten Zeitrahmen für die Erstellung von Stellungnahmen einhalten werden. Stellen Sie dazu ihr Vorgehen, insbesondere die einzelnen Arbeitsschritte, sowie die erforderlichen Personenstunden dar. (Faktorisierte Punkte max. 10)
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl in Höhe von 25.
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Absatz 3 GWB geregelt.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Regelungen von § 56 VgV.
Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen.
Nachweis - in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder einem Bestätigungsschreiben des Versicherers - über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 25 Millionen Euro je Schadenereignis und -jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder die Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit gewünschter Deckungssumme zugesagt ist. Ein entsprechender Nachweis ist als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen.In jedem Kalenderjahr muss als Jahreshöchstleistung mindestens ein Betrag von 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben. Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden.Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Pro Sachgebiet muss jeweils ein hauptverantwortlicher Mitarbeiter eingesetzt werden. Jeder hauptverantwortliche Mitarbeiter muss einen Vertreter haben. Ein Vertreter kann der hauptverantwortliche Mitarbeiter eines anderen Sachgebietes sein, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Ein Vertreter kann eine Vertretung grundsätzlich auch in mehreren Sachgebieten durchführen. Beispielsweise kann ein Vertreter die Vertretung in drei Sachgebieten übernehmen, sofern die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Zur Leistungsabdeckung der Sachgebiete sind daher mindestens sieben hauptverantwortliche Mitarbeiter vorzusehen. Bei Unterschreitung der Anzahl von sieben hauptverantwortlichen Mitarbeitern für die Sachgebiete erfolgt ein Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.Insgesamt müssen mindestens sieben Mitarbeiter (sechs technische Fachkräfte und eine Person für die Projektleitung) vorhanden sein.
Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen. Das Zertifikat muss von einer nach Akkreditierungsgesetz akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen.Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen.Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
1. Für Verschlusssachen "VS-VERTRAULICH" ist eine positiv abgeschlossene einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und für Verschlusssachen "GEHEIM" die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG erforderlich. Bei der Übertragung von Verschlusssachen über technischen Kommunikationsverbindungen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) anzuwenden.
2. Bei einer Auftragserteilung hat der Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung des Auftrages nur Sachverständige einzusetzen, die gemäß § 12b AtG i. V. m. §§ 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung mit einem positiven Ergebnis überprüft wurden.