Verfahrensangaben

Sachverständigendienstleistung BGZ Gorleben

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.09.2026
05.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
03-00045000001-91
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Referat 16
Vergabestelle@mu.niedersachsen.de
+49 511-1203447

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 123456-789

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71319000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Sachverständigendienstleistungen nach § 20 AtG - BGZ Gorleben (BZG, PKA, AZG)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz (AtG) für das betriebene Brennelemente-Zwischenlager (BZG), das Abfall-Zwischenlager (AZG) sowie die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in der Gemeinde Gorleben. Die staatliche Aufsicht wird vom MU wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zieht die Aufsichtsbehörde nach § 20 AtG Sachverständige hinzu.
Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere
- die Einhaltung der Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide,
- die Einhaltung der Vorschriften des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Verordnungen sowie diese konkretisierenden, nachgeordneten Vorschriften, Richtlinien und Regeln,
- die Einhaltung der erlassenen aufsichtlichen Anordnungen
und prüft, ob darüber hinaus zum Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Kerntechnische Anlagen unterliegen einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß Atomgesetz Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und den zugehörigen Verordnungen, z. B. der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Daneben regeln untergesetzliche Regelwerke (z. B. Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)) die Anforderungen an Betreiber und die Bewertungsmaßstäbe.

Umfang der Auftragsvergabe

4.100.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE94G

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

- 4.4: Stellen Sie Ihre Maßnahmen dar, mit denen sichergestellt wird, dass ausreichende Arbeitskapazitäten zur Abwicklung der Sachverständigenleistung zur Verfügung stehen. Stellen Sie dabei auch den Umgang mit kurzfristigen Anforderungen des AG und die Vertretungsregelung bei Abwesenheit zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit dar. (Faktorisierte Punkte max. 20)
- 21.12: Zeitrahmen Sie für die Erstellung von Stellungnahmen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen (Faktorisierte Punkte max. 50)
- 25.5.1: Stellen Sie dar, wie Sie den unter 8.5.1 genannten Zeitrahmen für die Erstellung von Stellungnahmen einhalten werden. Stellen Sie dazu ihr Vorgehen, insbesondere die einzelnen Arbeitsschritte, sowie die erforderlichen Personenstunden dar. (Faktorisierte Punkte max. 10)
- 25.5.2: Zeitrahmen Sie für die Erstellung von Stellungnahmen nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen (Faktorisierte Punkte max. 20)

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl in Höhe von 25.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY3RKQZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Absatz 3 GWB geregelt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

104
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Regelungen von § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

1. Für Verschlusssachen "VS-VERTRAULICH" ist eine positiv abgeschlossene einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und für Verschlusssachen "GEHEIM" die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG erforderlich. Bei der Übertragung von Verschlusssachen über technischen Kommunikationsverbindungen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) anzuwenden.

2. Bei einer Auftragserteilung hat der Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung des Auftrages nur Sachverständige einzusetzen, die gemäß § 12b AtG i. V. m. §§ 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung mit einem positiven Ergebnis überprüft wurden.