Einheitliche Sicherheitsjacken 2027-2031
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesforsten
Bienroder Weg 3
38106
Braunschweig
Deutschland
Frau Konstanze-Marie Langkabel
0531 - 1298-112
0531 / 1298 - 55
poststelle@nlf.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RKP4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RKP4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Niedersächsischen Landesforsten wollen die Mitarbeiter, die in der Holzernte betraut und im forstlichen Außendienst tätig sind, mit einheitlichen Sicherheitsjacken ausstatten.
Gesucht werden marktverfügbare Sicherheitsjacken und eine Fleece- oder Faserpelzweste mit hoher Qualität, Funktionalität und einer herausragenden Passform.
Die direkte Gestellung von persönlicher Schutzausrüstung, darunterfallend die einheitliche Sicherheitsjacke und die Weste, betrifft im besonderen Schwerpunkt die Beschäftigten in der Tätigkeit von Forstwirten und hier insbesondere gefährliche Tätigkeiten nach DGUV Regel Waldarbeit, sowie den forstlichen Außendienst mit der Schwerpunkttätigkeit der Revierleitung.
Die bezugsberechtigte Belegschaft der Niedersächsischen Landesforsten wurde nach ihren Tätigkeiten in 6 Bedarfsgruppen aufgeteilt, die sich hinsichtlich des Ausstattungsumfangs und angenommener Tragedauer der drei verschiedenen Kleidungsstücke unterscheiden. Die Gruppen bilden den betrieblichen Standard für die verschiedenen Tätigkeitsprofile ab. Die Ausstattung des einzelnen Mitarbeitenden mit persönlicher Schutzausrüstung wird allerdings anhand seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten bemessen. Die angenommenen Tragedauern in den Nutzergruppen spiegeln die geschätzte Nutzungsdauer der Kleidungsstücke wider. Der tatsächliche Austausch erfolgt jedoch zum Zeitpunkt der Ablegereife durch Verschleiß, Beschädigung oder Verlust der Schutzwirkung.

Für die Beschäftigten soll eine Auswahl an marktverfügbaren Sicherheitsjacken geschaffen werden, die den unterschiedlichen individuellen Anforderungen, den jeweiligen Arbeitsverfahren und den örtlichen Einsatzbedingungen gerecht wird. Hierfür sollen den Beschäftigten drei Kleidungsstücke zur Auswahl stehen, die je nach Bedarf miteinander kombiniert werden können.

Da der Frauenanteil in der Forstwirtschaft und auch bei den Niedersächsischen Landesforsten zunehmend steigt, wird die Ganzjahres-Sicherheitsjacke in zwei Losen mit unterschiedlichen Schnitten ausgeschrieben. Los 1 umfasst die Ausführung im Männerschnitt/ Unisexschnitt, Los 2 die Ausführung im Damenschnitt. Der Damenschnitt bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, eine Sicherheitsjacke auszuwählen, die auf die weibliche Körperform abgestimmt ist und dadurch einen besseren Sitz ermöglicht.

Haupterfüllungsort

Niedersächsische Landesforsten
Bienroder Weg 3
38106
Braunschweig

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Veröffentlichung: 03.09.2026
Aufklärung, Bieterfragen: 06.10.2026
Angebotsfrist: 12.10.2026
Voraussichtliches Ende 1. Wertungsstufe: 19.10.2026
Abruf Modelle für Bewertung 2. Wertungsstufe: 23.10.2026
2. Wertungsstufe Bewertung Arbeitsgruppe: 30.10.-13.11.2026
Mitteilung Zuschlagsabsicht, Information der unterlegenen Bieter: Spätestens 20.11.206
Zuschlagserteilung: Spätestens 02.12.2026
Bindefrist: 02.12.2026
Lieferung nach Abruf: 01.01.2027-31.07.2030
Option Verlängerung: 01.08.2030-31.07.2031

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.07.2031

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Sicherheitsjacke ganzjährig - Männerschnitt/ Unisexschnitt
Los 1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Los 1: Ganzjahres-Sicherheitsjacke im Männerschnitt/ Unisexschnitt
Gesucht wird eine ganzjährig einsetzbare Sicherheitsjacke für den professionellen Einsatz im Forstbetrieb. Die Jacke muss den hohen Anforderungen der körperlich anspruchsvollen Waldarbeit unter wechselnden Witterungsbedingungen gerecht werden.
Sie muss robust, atmungsaktiv und wasserabweisend ausgeführt sein sowie einen hohen Tragekomfort, eine gute Bewegungsfreiheit, eine hohe Strapazierfähigkeit und eine praxisgerechte Ausstattung gewährleisten. Die Jacke ist für den überwiegenden Teil des Jahres vorgesehen und soll insbesondere außerhalb sommerlicher Temperaturen als äußere Bekleidung bei forstlichen Arbeiten getragen werden.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsjacken und die Fleece- bzw. Faserpelzweste sind in der auszufüllenden Vorlage "Wertungsbogen Leistungsmerkmale 3-02-02-06-075" beschrieben. Die dort aufgeführten Leistungsmerkmale gliedern sich in Mindestanforderungen, optionale Leistungsmerkmale sowie gewünschte Leistungsmerkmale, die im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.
Die angebotenen Kleidungsstücke müssen sämtliche als Mindestanforderungen gekennzeichneten Leistungsmerkmale vollständig erfüllen. Angebote, bei denen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Beschreibung
Sicherheitsjacke ganzjährig - Damenschnitt
Los 2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Los 2: Ganzjahres-Sicherheitsjacke im Damenschnitt
Die Anforderungen an die Ganzjahres-Sicherheitsjacke im Los 2 entsprechen grundsätzlich den Anforderungen des Loses 1. Abweichend hiervon ist die Jacke in einem ausgewiesenen Damenschnitt anzubieten.
Mit dem steigenden Frauenanteil in den verschiedenen Beschäftigungsgruppen der Niedersächsischen Landesforsten besteht zunehmend Bedarf an einer Sicherheitsjacke mit einer auf die weibliche Anatomie abgestimmten Passform. Ziel ist es, den Tragekomfort, die Bewegungsfreiheit und die Akzeptanz der persönlichen Schutzausrüstung zu verbessern.
Gesucht wird daher eine ganzjährig einsetzbare Sicherheitsjacke im Damenschnitt für den professionellen Einsatz im Forstbetrieb. Die Jacke muss den hohen Anforderungen der körperlich anspruchsvollen Waldarbeit unter wechselnden Witterungsbedingungen gerecht werden.
Sie muss robust, atmungsaktiv und wasserabweisend ausgeführt sein sowie einen hohen Tragekomfort, eine gute Bewegungsfreiheit, eine hohe Strapazierfähigkeit und eine praxisgerechte Ausstattung gewährleisten. Die Jacke ist für den überwiegenden Teil des Jahres vorgesehen und soll insbesondere außerhalb sommerlicher Temperaturen als äußere Bekleidung bei forstlichen Arbeiten getragen werden.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsjacken und die Fleece- bzw. Faserpelzweste sind in der auszufüllenden Vorlage "Wertungsbogen Leistungsmerkmale 3-02-02-06-075" beschrieben. Die dort aufgeführten Leistungsmerkmale gliedern sich in Mindestanforderungen, optionale Leistungsmerkmale sowie gewünschte Leistungsmerkmale, die im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.
Die angebotenen Kleidungsstücke müssen sämtliche als Mindestanforderungen gekennzeichneten Leistungsmerkmale vollständig erfüllen. Angebote, bei denen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Beschreibung
Sicherheitsjacke Sommer
Los 3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Los 3: Sommer Sicherheitsjacke
Gesucht wird eine robuste, besonders leichte und dünne Sicherheitsjacke für den professionellen Einsatz im Forstbetrieb bei warmen bis hohen Temperaturen. Die Jacke ist für körperlich anspruchsvolle Arbeiten unter sommerlichen Witterungsbedingungen vorgesehen und muss den Anforderungen des täglichen Forsteinsatzes gerecht werden.
Sie soll sich durch ein geringes Eigengewicht, einen hohen Tragekomfort sowie eine hohe Bewegungsfreiheit auszeichnen. Atmungsaktive Materialien und wirksame Belüftungsmöglichkeiten sollen ein angenehmes Körperklima auch bei hoher körperlicher Belastung unterstützen.
Sie ergänzt die Ganzjahres-Sicherheitsjacke als Bekleidungsoption für Einsätze bei hohen Temperaturen und ist nicht als ganzjährig nutzbare Arbeitsjacke vorgesehen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsjacken und die Fleece- bzw. Faserpelzweste sind in der auszufüllenden Vorlage "Wertungsbogen Leistungsmerkmale 3-02-02-06-075" beschrieben. Die dort aufgeführten Leistungsmerkmale gliedern sich in Mindestanforderungen, optionale Leistungsmerkmale sowie gewünschte Leistungsmerkmale, die im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.
Die angebotenen Kleidungsstücke müssen sämtliche als Mindestanforderungen gekennzeichneten Leistungsmerkmale vollständig erfüllen. Angebote, bei denen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Beschreibung
Fleece- oder Faserpelzweste
Los 4

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Los 4 - Fleece- / Faserpelzweste
Für den Einsatz im forstlichen Außenbereich bei besonders niedrigen Temperaturen sowie außerhalb körperlich anstrengender Tätigkeiten soll ergänzend zur Sicherheitsjacke eine Fleece- oder Faserpelzweste als zusätzliche Wärmeschicht getragen werden können.
Die Weste muss für den täglichen Einsatz im Freien geeignet sein und einen hohen Tragekomfort, eine gute Wärmeisolierung sowie eine ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleisten. Sie soll ein angenehmes Körperklima unterstützen und auch bei wechselnden Witterungsbedingungen einen zuverlässigen Wärmerückhalt bieten.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitsjacken und die Fleece- bzw. Faserpelzweste sind in der auszufüllenden Vorlage "Wertungsbogen Leistungsmerkmale 3-02-02-06-075" beschrieben. Die dort aufgeführten Leistungsmerkmale gliedern sich in Mindestanforderungen, optionale Leistungsmerkmale sowie gewünschte Leistungsmerkmale, die im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.
Die angebotenen Kleidungsstücke müssen sämtliche als Mindestanforderungen gekennzeichneten Leistungsmerkmale vollständig erfüllen. Angebote, bei denen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nicht präqualifizierte Unternehmen legen gemäß Vordruck "Eigenerklärung nicht präqualifizierte Unternehmen" vor. Präqualifizierte Unternehmen geben ihre Präqualifizierung auf einem gesonderten Blatt bei der Angebotsabgabe an.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten und Tariftreue gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG).

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Zahlung setzt die vollständige Erfüllung aller vertragsgegenständlichen Lieferungen bzw. Leistungen des Auftragnehmers, sowie den Eingang einer prüffähigen Rechnung, ausgestellt unter Einhaltung der Formvorschriften des derzeit gültigen Umsatzsteuergesetzes beim Auftrag-geber (Stützpunktforstamt) voraus. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer schriftlich bekannt zu gebende Konto binnen 21 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug oder bei Gewährung eines Skontos innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des Skontos. Die Zahlung bedeutet keinerlei Verzicht auf dem Auftraggeber zustehende Ansprüche aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.10.2026 13:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

02.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Gewährleistung und Garantie
Es wird eine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung von 12 Monaten vorausgesetzt. Der Lieferant räumt eine Garantiezeit von 12 Monaten für alle Lieferungen ein. Bei Auftreten eines Mangels hat der Auftraggeber folgende Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu verlangen: kostenloser Austausch (Ersatzlieferung), Wandelung, Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder einen angemessenen Preisnachlass. Festgestellte Mängel werden innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung angezeigt. Ausgenommen ist normaler Verschleiß.
Schadensersatz und Vertragsstrafe
Sollte der Auftraggeber auf Grund des Produkthaftungsgesetzes wegen eines an einem vom Auftragnehmer gelieferten Produkt, Teilprodukt oder Grundstoff behaupteten Fehlers in An-spruch genommen werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderliche Rechtshilfe zu gewähren und alle ihm aus der Fehlerhaftigkeit erwachsenen Mehr-kosten zu ersetzen.
Bei Lieferverzug des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, zusätzlich zur Vertragserfüllung eine Konventionalstrafe von 0,5% des Auftragswertes je Woche zu berechnen und diese von der Rechnung in Abzug zu bringen, maximal jedoch 5% vom Auftragswert. Diese Regelung gilt nicht im Falle höherer Gewalt. Stichtag für die Ermittlung eines eventuellen Lieferverzuges und einer damit verbundenen Konventionalstrafe ist der Tag der ordnungsgemäßen Abnahme des vollständigen, vereinbarten Lieferumfanges. Im Falle arglistiger Täuschung oder von falschen Angaben ist der Auftragnehmer verpflichtet dem Auftraggeber einen entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) wird gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) je Verstoß 1% des Auftrags-wertes, höchstens jedoch 10%, als Vertragsstrafe vereinbart. Dies gilt auch für den Einsatz von Nach- oder Verleihunternehmen. Erhebliche und wiederholte Verstöße berechtigen den Auftrag-geber zur fristlosen Kündigung. Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des NTVerG darf der Auftraggeber die Geschäftsräume des Auftragnehmers und eventueller Nach- oder Verleih-unternehmer betreten und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, insbesondere Lohn- und Melde-unterlagen, nehmen. Er wird bei der Kontrolle der Vorgaben vom Auftragnehmer (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht) unterstützt.
Verstößt der Lieferant schuldhaft seinen Verpflichtungen zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen oder wird kein Nachweis der Einhaltung erbracht wird je Verstoß eine Vertragsstrafe von 1% des Auftragswertes vereinbart. Für wiederholte Verstöße beträgt die Vertragsstrafe maximal 5% des Auftragswertes.
Im Falle arglistiger Täuschung oder von falschen Angaben - insbesondere bezogen auf die Herstellerfreigabe und/oder Konformität der angebotenen und gelieferten Ware - ist der Auftragnehmer verpflichtet dem Auftraggeber einen entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.

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