Lieferung von schadstoffarmen Sonderkraftstoff und Biokettenöl an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten für den Betrieb von handgeführten Motorgeräten.
Konzept und geschätzter JahresbedarfDie Niedersächsischen Landesforsten stellen landesweit den Sonderkraftstoff und das Kettenöl für alle betriebseigenen Motorsägen und andere Motorgeräte. In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Mitarbeiter:innen der NLF rund 80.000 Liter Sonderkraftstoff und 30.000 Liter Biokettenöl verbraucht. Im begrenzten Umfang wird auch eine Alkylatbezin für 4-Takt Motoren benötigt. Hier wird der Gesamtbedarf auf 750 - 1.500 Liter geschätzt. Aktuell werden rund 350 Forstwirte im Jahresverlauf in der Holzernte eingesetzt. Der tatsächliche Verbrauch unterliegt sehr großen Schwankungen, da die Menge und Dimension des eingeschlagenen Holzes und die dafür eingesetzten Arbeitsverfahren abhängig von der Holzmarktlage sind. Naturereignisse wie Stürme und Insektenbefall können den Verbrauch auch maßgeblich beeinflussen.Mindestanforderungen an den SonderkraftstoffSonderkraftstoff auf Alkylatbasis für Zweitaktmotoren. Es handelt sich um ein schadstoffarmes, gebrauchsfertiges 2-Takt-Gemisch für Motorsägen und andere Motorgeräte ohne Ethanolbeimischung. Für den Sonderkraftstoff muss eine Unbedenklichkeitserklärung für alle kwf-geprüften und marktgängigen Kleinmotoren vorliegen. Der Sonderkraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Lieferung in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter und an das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum als 200 Liter Fass.In einigen Dienststellen wird auch schadstoffarmes Alkylatbezin für den Betrieb von 4-Takt Motoren benötigt. Damit werden in der Regel (Aufsitz-)Rasenmäher, Schneefräsen oder vergleichbare Motorgeräte betrieben. Der Kraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert oder erfüllt die Anforderungen einer vergleichbaren Zertifizierung. Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter.
Mindestanforderungen an das BiokettenölUmweltverträglicher, biologisch schnell abbaubarer, pflanzenöl-basierter Kettenschmierstoff für die Schmierung von Sägeketten, Kettenrädern und Schienen von Motorsägen und Harvestern. Das Kettenöl ist universell im Sommer als auch im Winter einsetzbar. Das Biokettenöl ist mit mindestens einem der Umweltzeichen "Blauer Engel" RAL-ZU 48, dem Ecolabel oder vergleichbare Nachfolgeregelungen ausgezeichnet. Es ist vom KWF geprüft und zertifiziert.
Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinden mit 20 Liter oder nach Wunsch als 200 Liter Tauschfass.ZertifizierungDie angebotenen Betriebsstoffe erfüllen die in den Mindestanforderungen aufgeführten Anforderungen. Sie sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) geprüft und zertifiziert - aussagekräftige Unterlagen, z.B. der Prüfbericht sind beizufügen. Falls während der Vertragslaufzeit die Zertifizierung endet, muss eine verbindliche Anmeldung für die Folgezertifizierung beim KWF erfolgen und die Anmeldung mit Bestätigung des KWF ist den Unterlagen beizulegen.Es können jeweils 2 Proben des Sonderkraftstoffes und des Biokettenöls auf Kosten des Lieferanten durch ein unabhängiges Prüflabor untersucht und auf Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft werden. Die Proben werden durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten gesammelt und über das KWF zur Untersuchung versandt. Jeweilige Rückstellproben verbleiben beim Auftraggeber.LieferungJe nach Bedarf erfolgt der Abruf auf den Rahmenvertrag durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten - in der Regel erfolgt die Bedarfsdeckung der einzelnen Teilautonomen Arbeitsgruppen in den Forstämtern eigenverantwortlich. Mindestabnahmemenge pro Lieferung beträgt 200 Liter. Es gibt keinen regelmäßigen Belieferungsturnus.Es erfolgt eine zuverlässige Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung ganzjährig an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein. Die Belieferung erfolgt während der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen der Niedersächsischen Landesforsten und werden zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter abgestimmt. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen, die Auslieferung muss von einem Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten quittiert werden.LeergutlogistikDie Leergebinde werden vom Lieferanten kostenlos abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies gilt auch im geringerem Umfang für Gebinde aus vorjährigen Lieferungen und anderer Lieferanten. Die Rücknahme erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Die Lieferung erfolgt an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein.
Gesamtpreis für 60.000 Liter 2-Takt Sonderkraftstoff in 20l oder 25l Kanister
Gesamtpreis für 27.000 Liter Biokettenöl in 20l Kanister
Gesamtpreis für 3.000 Liter Biokettenöl im 200 Liter Fass
Der Höchstwert der Beschaffung wird mit 490.000EUR definiert.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Angebote können ausgeschlossen werden, wenn sie nicht alle geforderten Angebotsbestandteile enthalten oder nicht rechtsverbindlich unterzeichnet sind. Alle form- und fristgerecht einge-gangenen Angebote werden zur Wertung zugelassen.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung.
Technische Prospekte mit Kenndaten der angebotenen Treib- und SchmierstoffeNachweis der KWF -Zertifizierung für den Zeitraum der LeistungserbringungDarstellung der LeergutlogistikDarstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Umfang, Lieferung frei Haus, Leergutentsorgung) der letzten 2 Jahre
Einhaltung Anwendung von Russland-SanktionenEinhaltung Mindestentgelt und TariftreueEinhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.