Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2025
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2025
23.04.2025 16:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesforsten
03-0309911030-24
Bienroder Weg 3
38106
Braunschweig
Deutschland
DE911
poststelle@nlf.niedersachsen.de
+495311298112

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09222000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von schadstoffarmen Sonderkraftstoff und Biokettenöl an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten für den Betrieb von handgeführten Motorgeräten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Konzept und geschätzter Jahresbedarf
Die Niedersächsischen Landesforsten stellen landesweit den Sonderkraftstoff und das Kettenöl für alle betriebseigenen Motorsägen und andere Motorgeräte. In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Mitarbeiter:innen der NLF rund 80.000 Liter Sonderkraftstoff und 30.000 Liter Biokettenöl verbraucht. Im begrenzten Umfang wird auch eine Alkylatbezin für 4-Takt Motoren benötigt. Hier wird der Gesamtbedarf auf 750 - 1.500 Liter geschätzt. Aktuell werden rund 350 Forstwirte im Jahresverlauf in der Holzernte eingesetzt. Der tatsächliche Verbrauch unterliegt sehr großen Schwankungen, da die Menge und Dimension des eingeschlagenen Holzes und die dafür eingesetzten Arbeitsverfahren abhängig von der Holzmarktlage sind. Naturereignisse wie Stürme und Insektenbefall können den Verbrauch auch maßgeblich beeinflussen.
Mindestanforderungen an den Sonderkraftstoff
Sonderkraftstoff auf Alkylatbasis für Zweitaktmotoren. Es handelt sich um ein schadstoffarmes, gebrauchsfertiges 2-Takt-Gemisch für Motorsägen und andere Motorgeräte ohne Ethanolbeimischung. Für den Sonderkraftstoff muss eine Unbedenklichkeitserklärung für alle kwf-geprüften und marktgängigen Kleinmotoren vorliegen. Der Sonderkraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Lieferung in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter und an das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum als 200 Liter Fass.
In einigen Dienststellen wird auch schadstoffarmes Alkylatbezin für den Betrieb von 4-Takt Motoren benötigt. Damit werden in der Regel (Aufsitz-)Rasenmäher, Schneefräsen oder vergleichbare Motorgeräte betrieben. Der Kraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert oder erfüllt die Anforderungen einer vergleichbaren Zertifizierung. Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter.

Mindestanforderungen an das Biokettenöl
Umweltverträglicher, biologisch schnell abbaubarer, pflanzenöl-basierter Kettenschmierstoff für die Schmierung von Sägeketten, Kettenrädern und Schienen von Motorsägen und Harvestern. Das Kettenöl ist universell im Sommer als auch im Winter einsetzbar. Das Biokettenöl ist mit mindestens einem der Umweltzeichen "Blauer Engel" RAL-ZU 48, dem Ecolabel oder vergleichbare Nachfolgeregelungen ausgezeichnet. Es ist vom KWF geprüft und zertifiziert.

Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinden mit 20 Liter oder nach Wunsch als 200 Liter Tauschfass.
Zertifizierung
Die angebotenen Betriebsstoffe erfüllen die in den Mindestanforderungen aufgeführten Anforderungen. Sie sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) geprüft und zertifiziert - aussagekräftige Unterlagen, z.B. der Prüfbericht sind beizufügen. Falls während der Vertragslaufzeit die Zertifizierung endet, muss eine verbindliche Anmeldung für die Folgezertifizierung beim KWF erfolgen und die Anmeldung mit Bestätigung des KWF ist den Unterlagen beizulegen.
Es können jeweils 2 Proben des Sonderkraftstoffes und des Biokettenöls auf Kosten des Lieferanten durch ein unabhängiges Prüflabor untersucht und auf Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft werden. Die Proben werden durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten gesammelt und über das KWF zur Untersuchung versandt. Jeweilige Rückstellproben verbleiben beim Auftraggeber.
Lieferung
Je nach Bedarf erfolgt der Abruf auf den Rahmenvertrag durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten - in der Regel erfolgt die Bedarfsdeckung der einzelnen Teilautonomen Arbeitsgruppen in den Forstämtern eigenverantwortlich. Mindestabnahmemenge pro Lieferung beträgt 200 Liter. Es gibt keinen regelmäßigen Belieferungsturnus.
Es erfolgt eine zuverlässige Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung ganzjährig an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein. Die Belieferung erfolgt während der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen der Niedersächsischen Landesforsten und werden zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter abgestimmt. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen, die Auslieferung muss von einem Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten quittiert werden.
Leergutlogistik
Die Leergebinde werden vom Lieferanten kostenlos abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies gilt auch im geringerem Umfang für Gebinde aus vorjährigen Lieferungen und anderer Lieferanten. Die Rücknahme erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

245.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Die Lieferung erfolgt an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis Sonderkaftstoff

Gesamtpreis für 60.000 Liter 2-Takt Sonderkraftstoff in 20l oder 25l Kanister

Fester Wert (insgesamt)
60.000,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis Biokettenöl Kanister

Gesamtpreis für 27.000 Liter Biokettenöl in 20l Kanister

Fester Wert (insgesamt)
27.000,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis Biokettenöl Fass

Gesamtpreis für 3.000 Liter Biokettenöl im 200 Liter Fass

Fester Wert (insgesamt)
3.000,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert der Beschaffung wird mit 490.000EUR definiert.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RHVQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Angebote können ausgeschlossen werden, wenn sie nicht alle geforderten Angebotsbestandteile enthalten oder nicht rechtsverbindlich unterzeichnet sind. Alle form- und fristgerecht einge-gangenen Angebote werden zur Wertung zugelassen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Technische Prospekte mit Kenndaten der angebotenen Treib- und Schmierstoffe
Nachweis der KWF -Zertifizierung für den Zeitraum der Leistungserbringung
Darstellung der Leergutlogistik
Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Umfang, Lieferung frei Haus, Leergutentsorgung) der letzten 2 Jahre

Eignungskriterium

Sonstiges

Einhaltung Anwendung von Russland-Sanktionen
Einhaltung Mindestentgelt und Tariftreue
Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung