Verbrauchsmaterial für Großmaschine 2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesforsten
Bienroder Weg 3
38106
Braunschweig
Deutschland
Konstanze-Marie Langkabel
05311298112
poststelle@nlf.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RAKF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY1RAKF/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung von Verbrauchsmaterialien für die Großmaschinen der Niedersächsichen Landesforsten in 5 Losen:

Schienen und Sägeketten für Harvester sowie Hydraulikflüssigkeit, Harnstoff AUS 32 und Schmierfett auf Einzelabrufe an die Stützpunktforstämter.

Haupterfüllungsort

Niedersächsische Landesforsten
Bienroder Weg 3
38106
Braunschweig

Erfüllungsorte sind die Stützpunktforstämter Nienburg, Unterlüß und Seesen, sowie das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum. Weitere Erfüllungsorte für das Los 5 "Schmierfette" sind die Forstämter Sellhorn, Saupark, Neuenburg, Göhrde und Rotenburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Lieferung ab dem 03.08.2026

Laufzeit bzw. Dauer

03.08.2026
31.07.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Harvesterschienen
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Lieferung frei Haus nach Einzelabruf von mindestens 20 Stück durch den jeweiligen Maschinenstützpunkt

Schienentyp Nutbreite Länge Hersteller Geschätzter Jahresbedarf
Schnellwechselsystem, normale Aufnahme 2,0mm 75 cm GB 75Stück
Schnellwechselsystem, mittlere Aufnahme 2,0mm 82,5 cm GB 300 Stück
Schnellwechselsystem, weite Aufnahme 2,0mm 82,5 cm GB/Stihl 130 Stück
Schnellwechselsystem, weite Aufnahme 2,0mm 90 cm GB/Stihl 60 Stück

Geschätzter Jahresbedarf insgesamt: 565 Stück
Mindestabrufmenge beträgt im Los 350 Stück, der Höchstwert ist mit 900 Stück festgelegt.

Angeboten werden sollen mindestens die aufgeführten Hersteller mit den jeweils oben genannten Spezifikationen. Weitere technisch gleichwertige Hersteller können zusätzlich angeboten werden, die Einsatzleitungen der Stützpunkte stimmen mit dem Lieferanten die endgültige Konfiguration im Rahmen der Bestellung ab. Durch den Lieferanten wird jeweils ein fixer Rabatt auf den zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Katalogpreis des Lieferanten eingeräumt. Dieser muss aktuell und frei zugänglich sein. Der Einzelabruf erfolgt nach Abwägung von lieferbarem Hersteller in den technisch notwendigen Spezifikationen und den zu erwartenden Lieferzeiten.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Der Abruf erfolgt durch Vertreter der Maschienenstützpunkte in Einzelabrufen. Der Auftragnehmer rechnet die getätigten Teillieferungen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse in Niedersachsen. Rechnungsanschrift ist die Adresse des bestellenden Stützpunktes.

Beschreibung
Sägeketten für Harvester
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Sägeketten, .404", 2,0mm Stärke 88 Treibglieder 94 Treibglieder 96 Treibglieder 97 Treibglieder 104 Treibglieder 110 Treibglieder
Oregon 19 HX: insgesamt 350 Stück
94 Treibglieder: 50 Stück
96 Treibglieder: 200 Stück
97 Treibglieder: 100 Stück

Stihl RMHS verstärkt: insgesamt 270 Stück
97 Treibglieder: 70 Stück
104 Treibglieder: 200 Stück

Stihl: insgesamt 450 Stück
88 Treibglieder: 150 Stück
96 Treibglieder: 300 Stück

Oregon: insgesamt 150 Stück
110 Treibglieder: 150 Stück

Gesamtsumme im Los 1220 Stück

Angeboten werden sollen mindestens die aufgeführten Hersteller mit den jeweils oben genannten Spezifikationen. Weitere technisch gleichwertige Hersteller können zusätzlich angeboten werden, die Einsatzleitungen der Stützpunkte stimmen mit dem Lieferanten die endgültige Konfiguration im Rahmen der Bestellung ab. Durch den Lieferanten wird jeweils ein fixer Rabatt auf den zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Katalogpreis des Lieferanten eingeräumt. Dieser muss aktuell und frei zugänglich sein.
Die Menge der benötigten Sägeketten ist stark vom Holzmarkt und unvorhersehbaren Ereignissen abhängig. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass mindestens 750 Ketten abgerufen werden, die maximale Abrufmenge wird auf 1.500 Stück begrenzt. Die Mindestgröße des Einzelabrufs wird auf 20 Stück festgelegt. Sollte der Lieferant wegen einer begrenzten Verfügbarkeit lediglich Teillieferungen für einen Abruf tätigen können, sind diese zulässig.

Der Abruf erfolgt durch Vertreter der Maschinenstützpunkte in Einzelabrufen. Der Auftragnehmer rechnet die getätigten Teillieferungen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse in Niedersachsen. Rechnungsanschrift ist die Adresse des bestellenden Stützpunktes.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
biologisch schnell abbaubarem Hydrauliköl
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Geschätzter Jahresbedarf in den drei Maschinenstützpunkten und dem Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum: 4.200 Liter

Die Niedersächsischen Landesforsten betreiben in den Stützpunkten Seesen, Nienburg und Unterlüß Forstmaschinen, die bisher überwiegend mit Hydraulikflüssigkeiten des damaligen Herstellers Panolin vom Typ HLP Synth 46 befüllt wurden. Mit der Einstellung der ursprünglichen Produktion von Panolin HLP Synth wurde auf die Hydraulikflüssigkeit Kleenoil Eco HLP 46 umgestellt. Gesucht wird diese oder eine technisch gleichwertige Hydraulikflüssigkeit.
Die Hydraulikflüssigkeit auf Basis synthetischer gesättigter Ester muss mischbar, verträglich und kompatibel mit den bisher eingesetzten Panolin HLP Synth 46 und Kleenoil Eco HLP 46 sein. Als zertifizierter und nachhaltig wirtschaftender Forstbetrieb dürfen nur toxikologisch unbedenkliche und biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten nach OECD 301B / ISO 15380 oder einem vergleichbaren Nachweisverfahren eingesetzt werden. Da der Maschineneinsatz auch in ökologisch sensiblen Bereichen oder in Wasserschutzgebieten erfolgt, ist eine niedrige oder keine Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse zwingend erforderlich. Da die Maschinen dauerhaft und ganzjährig im Freien eingesetzt werden, wird ein exzellentes Tieftemperaturverhalten (Pourpoint <-50°C) benötigt, damit auch bei winterlichen Tiefsttemperaturen ein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann.
Neben den Harvestern und Forwardern der Maschinenstützpunkte werden auch Forstspezialschlepper mit dem Hydrauliköl betrieben und bei Wartungsarbeiten oder Havarien muss das Hydrauliköl ersetzt oder ergänzt werden. Grundsätzlich verfolgen die Niedersächsischen Landesforsten bei den Maschinen das Konzept der Lebenszeitfüllung bzw. der laufenden Qualitäts- und Alterungsüberwachung. Die eingesetzte Hydraulikflüssigkeit muss hier höchsten technischen Anforderungen, besonders mit Blick auf die Alterungsstabilität und Verschleißschutz nach RDE 90245, erfüllen.
Beim Angebot ist die Abgabe einer umfassenden Gewährleistungserklärung hinsichtlich der Mischbar- und Verträglichkeit sowie Komptabilität mit Panolin HLP Synth 46 und Kleenoil Eco HLP in allen Mischungsverhältnissen erforderlich. Sowie die Erklärung der Übernahme von möglichen Schäden an den Hydraulikkomponenten und daraus resultierenden Folgeschäden an den Forstmaschinen der Niedersächsischen Landesforsten. Dem Angebot fügen Sie bitte technische Unterlagen (Prospekte, Typenblatt, Sicherheitsdatenblatt etc.) bei. Die Vorlage erfolgt in deutscher Sprache.

Die Ware wird von Vertretern des Stützpunktes, sowie dem Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum jeweils mindestens in der einfachen angegebenen Gebindegröße als IBC Container oder Fassware abgerufen, bis die Gesamtmenge je Dienststelle erfüllt ist. Der Auftragnehmer rechnet die abgerufenen Teilmengen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse. Rechnungsanschrift ist die Adresse des anrufenden Stützpunktes.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO 22241
4

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der voraussichtliche Jahresbedarf der drei Stützpunkte und des NFBz's beträgt ca. 26.000 Liter Harnstofflösung AUS 32.

Die Niedersächsischen Landesforsten betreiben in den drei Stützpunkten und dem NFBz verschiedene forstwirtschaftliche Großmaschinen. Hierzu zählen insbesondere Harvester, Forwarder, Forstschlepper sowie weitere mobile Arbeitsmaschinen mit SCR-Technologie. Zur Einhaltung der geltenden Emissionsstandards und zur Reduktion von Stickoxiden müssen diese Fahrzeuge regelmäßig mit Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO 22241 versorgt werden. Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen im forstwirtschaftlichen Umfeld werden hohe Anforderungen an die Produktqualität, Lieferzuverlässigkeit und die Versorgungssicherheit gestellt.
Gegenstand des Loses 4 ist die Lieferung einer Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO 22241 (AdBlue(R) oder gleichwertig) für den Einsatz in SCR-Abgasnachbehandlungssystemen forstwirtschaftlicher Großmaschinen. Die Bezeichnung "AdBlue(R)" dient ausschließlich der allgemein üblichen Produktbeschreibung. Angeboten werden kann jede gleichwertige Harnstofflösung AUS 32 gemäß DIN EN ISO 22241.
Die Harnstofflösung muss aus 32,5 % hochreinem synthetischem Harnstoff sowie 67,5 % demineralisiertem Wasser bestehen. Das Produkt muss farblos und klar sein sowie frei von Schwebstoffen, Verunreinigungen und sonstigen Bestandteilen, die die Funktion von SCR-Systemen beeinträchtigen könnten. Die Verwendung anderer Zusätze, Additive oder Beimischungen ist nicht zulässig.
Das angebotene Produkt muss sämtliche Anforderungen der DIN EN ISO 22241 erfüllen und uneingeschränkt für den Einsatz in SCR-Abgasnachbehandlungssystemen geeignet sein. Darüber hinaus muss eine hohe Materialverträglichkeit gegenüber Tanks, Leitungen, Pumpen sowie Dosier- und Abgassystemen gewährleistet sein. Bestandteile oder Verunreinigungen, die Korrosion verursachen oder Schäden an SCR-Katalysatoren, Dosiersystemen oder sonstigen Fahrzeugkomponenten hervorrufen können, sind unzulässig.
Mit dem Angebot sind sämtliche für die Bewertung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hierzu gehören insbesondere ein aktuelles Produktdatenblatt, ein Sicherheitsdatenblatt sowie ein Nachweis über die Einhaltung der DIN EN ISO 22241 in deutscher Sprache.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder ergänzende Nachweise anzufordern.

Das Produkt wird von den Vertretern der Maschinenstützpunkt und dem NFBz in der entsprechenden Gebindegröße als IBC-Container oder Fassware abgerufen, bis die Gesamtmenge erfüllt ist. Alternativ zur Lieferung in IBC-Containern kann ab einer Abrufmenge von 750 Litern auch eine lose Anlieferung erfolgen. Der Auftragnehmer rechnet die abgerufenen Teilmengen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse. Rechnungsanschrift ist die Adresse des anrufenden Stützpunktes.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Schmierfett
5

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der voraussichtliche Jahresbedarf der drei Stützpunkte und die weiteren Forstämter für das Schmierfett beträgt insgesamt ca. 2.090 Kilogramm. Die Gesamtmenge verteilt sich auf die drei geforderten Gebindearten:
Steckkartusche 400 g: 1.350 Stück
Schraubkartusche 500 g: 1.900 Stück
Eimer 25 kg: 28 Stück

Für den Betrieb der in den Niedersächsischen Landesforsten eingesetzten Forstmaschinen wie Harvestern, Forstschleppern, Forwardern und Forstspezialschleppern wird ein umweltschonendes Hochleistungs-EP-Schmierfett benötigt, das für hochbelastete Schmierstellen unter anspruchsvollen Bedingungen des Forstbetriebes geeignet ist. Das Schmierfett muss den Anforderungen der DIN 51825 bzw. der DIN-Kennzeichnung KP 2 K-30 entsprechen, auf Calcium- oder Lithiumseifenbasis aufgebaut sein und die Konsistenzklasse NLGI 2 aufweisen. Der Temperatureinsatzbereich muss mindestens von -30 °C bis +120 °C reichen, um einen zuverlässigen Ganzjahreseinsatz unter wechselnden Witterungsbedingungen sicherzustellen.
Das Schmierfett muss zur Schmierung von Wälzlagern, Gleitlagern und Gleitflächen geeignet sein und insbesondere unter Staub-, Schmutz-, Feuchte- sowie Wasserbelastung eine dauerhaft sichere Schmierwirkung gewährleisten. Aufgrund der hohen mechanischen Beanspruchungen im Forstbetrieb ist eine Hochdruck-/EP-Additivierung erforderlich, die eine sichere Aufnahme hoher Druck- und Stoßbelastungen ermöglicht. Die VKA-Schweißlast muss gemäß DIN 51350 Teil 4 oder einem gleichwertigen Vierkugel-Prüfverfahren mehr als 2.400 N betragen.
Eine hohe Wasserbeständigkeit sowie ein zuverlässiger Schutz gegen Korrosion bei Feuchtigkeit und Wasserzutritt werden vorausgesetzt.
Das Schmierfett muss eine hohe Wasserbeständigkeit sowie eine gute Beständigkeit gegen Auswaschung besitzen und gleichzeitig alterungs- und oxidationsstabil sein, sodass verlängerte Schmierintervalle im Maschinenbetrieb möglich sind. Darüber hinaus wird ein gutes Haftvermögen an offenen und stark beanspruchten Schmierstellen vorausgesetzt.

Das angebotene Schmierfett muss mit handelsüblichen Fettpressen verarbeitbar sein. Die Eignung für Zentralschmieranlagen ist anzugeben. Außerdem ist sicherzustellen, dass das Produkt mit den in Land-, Bau- und Forstmaschinen üblichen Dichtungs- und Lagermaterialien verträglich ist. Das Schmierfett ist in folgenden Gebindearten anzubieten: Steckkartuschen mit 400 g, Schraubkartuschen mit 500 g sowie Eimergebinde mit 25 kg Inhalt.

Der Auftragnehmer rechnet die abgerufenen Teilmengen ab. Die Lieferung erfolgt frei an eine postalische Lieferadresse in Verpackungseinheiten (Karton) gemäß Herstellerstandard. Rechnungsanschrift ist die Adresse des anrufenden Stützpunktes oder Forstamtes.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nicht präqualifizierte Unternehmen legen gemäß Vordruck "Eigenerklärung nicht präqualifizierte Unternehmen" vor. Präqualifizierte Unternehmen geben ihre Präqualifizierung auf einem gesonderten Blatt bei der Angebotsabgabe an.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von Referenzen über vergleichbare Lieferungen, bevorzugt an öffentliche Auftraggeber aus dem Zeitraum der letzten 2 Jahre. Nicht notwendig für Bieter, die in den letzten 2 Jahren die Lieferung vom Verbrauchsmaterial für Großmaschinen übernommen haben.

Sonstige

Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten und Tariftreue gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Zahlung setzt die vollständige Erfüllung aller vertragsgegenständlichen Lieferungen bzw. Leistungen des Auftragnehmers, sowie den Eingang einer prüffähigen Rechnung, ausgestellt unter Einhaltung der Formvorschriften des derzeit gültigen Umsatzsteuergesetzes beim Auftrag-geber (Stützpunktforstamt) voraus. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer schriftlich bekannt zu gebende Konto binnen 21 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug oder bei Gewährung eines Skontos innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des Skontos. Die Zahlung bedeutet keinerlei Verzicht auf dem Auftraggeber zustehende Ansprüche aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.07.2026 13:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Gewährleistung, Garantie und Herstellerfreigabe
Es wird eine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung von 24 Monaten vorausgesetzt. Bei Auftreten eines Mangels hat der Auftraggeber folgende Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu verlangen: kostenloser Austausch (Ersatzlieferung), Wandelung, Mangel-beseitigung (Nachbesserung) oder einen angemessenen Preisnachlass. Der Auftragnehmer garan-tiert dem Auftraggeber die Konformität des gelieferten Materials für die Einsatzzwecke (Maschinen oder Maschinenteile). Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm angebotenen Materialien vom jeweiligen Maschinenhersteller eine offizielle Freigabe zum Betrieb an/in/mit der jeweiligen Maschine erhalten haben.
Schadensersatz und Vertragsstrafe
Sollte der Auftraggeber auf Grund des Produkthaftungsgesetzes wegen eines an einem vom Auftragnehmer gelieferten Produkt, Teilprodukt oder Grundstoff behaupteten Fehlers in An-spruch genommen werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderliche Rechtshilfe zu gewähren und alle ihm aus der Fehlerhaftigkeit erwachsenen Mehr-kosten zu ersetzen.
Im Falle arglistiger Täuschung oder von falschen Angaben - insbesondere bezogen auf die Herstellerfreigabe und/oder Konformität der angebotenen und gelieferten Ware ist der Auftrag-nehmer verpflichtet dem Auftraggeber einen entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.

Im durch den Auftragnehmer zu vertretenden Verzugsfall sind die Niedersächsischen Landes-forsten berechtigt, nach ihrer Wahl auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 50,- EUR/Werktag bis zum Erhalt eines gleichwertigen Kaufgegenstandes von Dritten, höchstens aber 5% des Auftragswertes wegen Nichterfüllung zu verlangen oder am Vertrag festzuhalten und den Ersatz des Verspätungsschadens geltend zu machen (0,5% je vollendeter Woche für den nicht zu nutzenden Teil der Lieferung, höchstens aber 5% des Auftragswertes). Ausgenommen ist nur höhere Gewalt. Höhere Gewalt (Force Majeure) liegt dann vor, wenn die Leistung im Vertrag unmöglich gemacht wird, weil ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet werden konnte. Hierzu zählen beispielsweise: Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen. Bei drohendem Verzug ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber sofort nach Kenntnis hiervon schriftlich unter Angabe der Gründe und des voraussichtlichen Erfüllungstermins zu verständigen. Im Fall des Liefer- und Leistungsverzuges gilt die vereinbarte Zahlungsfrist automatisch als um die Lieferungs- bzw. Leistungsverspätung verlängert; ein etwaiger Skontoanspruch bleibt aufrechterhalten. Stichtag für die Ermittlung eines eventuellen Lieferverzuges und einer damit verbundenen Vertragsstrafe ist der Tag der ordnungsgemäßen Abnahme des vollständigen, vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfanges.

Bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) wird gemäß Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) je Verstoß 1% des Auftrags-wertes, höchstens jedoch 10%, als Vertragsstrafe vereinbart. Dies gilt auch für den Einsatz von Nach- oder Verleihunternehmen. Erhebliche und wiederholte Verstöße berechtigen den Auftrag-geber zur fristlosen Kündigung. Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des NTVerG darf der Auftraggeber die Geschäftsräume des Auftragnehmers und eventueller Nach- oder Verleih-unternehmer betreten und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, insbesondere Lohn- und Melde-unterlagen, nehmen. Er wird bei der Kontrolle der Vorgaben vom Auftragnehmer (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht) unterstützt.

Die Geltendmachung der Konventionalstrafe und eines etwa darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber auch dann vorbehalten, wenn er die verspätete Vertragserfüllung annimmt. Die Konventionalstrafe gilt jedoch nicht im Falle höherer Gewalt. Bei mangelhafter Erfüllung gilt die Konventionalstrafe analog wie bei verspäteter Erfüllung bis zur vollständigen Erfüllung des Liefer-/Leistungsumfanges bzw. bis zum Eintreffen der mangelfreien Ersatzlieferung oder bis zur Fertigstellung der Verbesserung bzw. Ersatzleistung.

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