Die öffentliche Ausschreibung beinhaltet die Anzucht und Lieferung von Ballenpflanzen 1+0P für die Forstämter der Niedersächsischen Landesforsten. Das Saatgut wird von der fsb Oerrel gegen Bezahlung bereitgestellt. Die Anzucht wird von Mitarbeitern der fsb Oerrel kontrolliert. Um diese Kontrolle der Lohnanzuchten von Mitarbeitern der fsb Oerrel vor Ort zu gewährleisten, ist die Anzucht nur auf Flächen des Auftragnehmers (keine Zweigbetriebe!) innerhalb eines Radius von 200 km um 29633 Munster/Oerrel zugelassen. Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind für die Pflanzenanzucht nicht zugelassen.
siehe Leistungsverzeichnis
Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftrag im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Lieferung erfolgt in die Forstämter der Niedersächsischen Landesforsten frei Wald an LKW-befahrbare Wege an die Verwendungsorte (Liste der Forstämter - siehe Anlage).
Über den Vertragszeitraum von 3 Jahren wird eine jährliche kontrollierte Lohnzucht von einjährigen Nadelholz-Ballenpflanzen 1+0P im QP 84 vereinbart. Die Auslieferung der Fertigpflanzen erfolgt jeweils im Spätsommer des Aussaatjahres bzw. im Frühjahr des Folgejahres. Das erforderliche Saatgut wird den Anzuchtbetrieben jährlich gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber kann den Vertragszeitraum im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängern.
Die Kommunikation findet über das Vergabeportal statt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Niedersächsisches Forstamt OerrelForstweg 529633 Munster / Oerrel
Fehlende Unterlagen werden während der Auswertung durch die Vergabestelle mit kurzer Frist nachgefordert.
Durchführung von Lohnanzuchten einjähriger Nadelgehölze 1+0P im QP 84 für öffentliche Auftraggeber.Referenzen bitte auf Losverzeichnis/Preisblatt angeben.