Verkehrserhebung (kombinierte Zählung- und Befragung) in den Netzen des Loses 1 (VE Hanse-Netz 2027-2028; kurz: VE HN 2027-2028): - Hanse-Netz Süd (kurz: HN Süd) auf der Linie RE2 und- Hanse-Netz Nord (kurz: HN Nord) auf den Linien RE3, RB31, RE4 und RB41 in den Jahren 2027 und 2028,in den Netzen des Loses 2 (VE Bremen und Umzu 2027; kurz: Buz 2027):- Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (kurz: RSBN) auf den Linien RS1, RS2, RS3, RS4, RS6 und RS30- Weser-Elbe (kurz: WEN) auf den Linien RB33O und RB33Nim Jahr 2027 und in dem Netz des Loses 3 (VE Weser-Ems 2027; kurz: VE WE 2027)- Weser-Ems (kurz: WE) auf den Linien RE18, RB58 und RB59im Jahr 2027.Die Erhebungen sind nach der Methodik der Vier-Wellen-Erhebung durchzuführen. In jedem einzelnen Erhebungsjahr und -netz ist jeweils eine komplette Vier-Wellen-Erhebung, bestehend aus den vier Wellen Winter, Frühjahr, Sommer und Herbst, durchzuführen.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von kombinierten Fahrgastzählungen und -befragungen in den Netzen des Loses 1 (VE Hanse-Netz 2027-2028; kurz: VE HN 2027-2028): - Hanse-Netz Süd (kurz: HN Süd) auf der Linie RE2 und- Hanse-Netz Nord (kurz: HN Nord) auf den Linien RE3, RB31, RE4 und RB41 in den Jahren 2027 und 2028,in den Netzen des Loses 2 (VE Bremen und Umzu 2027; kurz: Buz 2027):- Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (kurz: RSBN) auf den Linien RS1, RS2, RS3, RS4, RS6 und RS30- Weser-Elbe (kurz: WEN) auf den Linien RB33O und RB33Nim Jahr 2027 und in dem Netz des Loses 3 (VE Weser-Ems 2027; kurz: VE WE 2027)- Weser-Ems (kurz: WE) auf den Linien RE18, RB58 und RB59im Jahr 2027.Erfüllung von Vorgaben hinsichtlich der statistischen Sicherheit. Beachtung statistischer Grundsätze bei der Stichprobenplanung und der Durchführung der Feldarbeit. Nachweis der erreichten statistischen Sicherheit. Durchführung der Zählungen und Befragungen mittels elektronischer Eingabegeräte ("Handhelds").
DE9 NiedersachsenDE5 BremenDE6 HamburgDEA Nordrhein-Westfalen
Die Leistungsbeschreibung sieht die Abgabe eines Angebotes für eine Eventualposition vor:
- Eventualposition EVP 1: "Berechnung der Erlöse"
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Zulässigkeit der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
Projektliste/Referenzliste (ohne Angaben zum Umsatz) im Zusammenhang mit Fahrgasterhebungen im SPNV mit Berechnungen zum Nachweis der erreichten statistischen Sicherheit (Konfidenzberechnungen). Empfohlener Darstellungszeitraum: max. letzte 6 Jahre.
Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden, soweit anwendbar. Die Zulässigkeit der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.Für die Verkehrserhebungen VE HN 2027-2028, VE Buz 2027 und VW WE 2027 ist die fachliche Eignung (im Sinne der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) dann gegeben, wenn in den letzten vier Jahren (2022 bis 2025)- im deutschsprachigen Raum mindestens drei Verkehrserhebungen (kombinierte Fahrgastzählungen und -befragungen) im Eisenbahnverkehr, davon mindestens eine Verkehrserhebung im nachfragestarken (Regional-)Express oder S-Bahn-Verkehr und- mindestens bei zwei von den o.g. drei Projekten Berechnungen zur statistischen Sicherheit durchgeführt worden sind.