Webex Calling Suite (Laufzeit 5 Jahre), Technikerstunden sowie Telefone gemäß Leistungsbeschreibung nebst Anlagen 1-4 mit Laufzeitbeginn 25.07.2025.
Gewichtung des Wertungskriteriums Preis: 100%
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI .4.1)benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des S 160 GWB. Danach muss der Bieter folgendeFristen beachten:- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüberdem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (S 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieterspätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens biszum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (S 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benanntenVergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (S 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (S 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendungder Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendungder Vorabinformation per Post (S 134 Abs. 2 GWB). Nach S 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeiteines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis desVerstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder imFalle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der EuropäischenUnion 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
Weitere Angaben
Verhandlung: Über ein abgegebenes Angebot wird nicht verhandelt.
Aus rechtlichen Gründen soll eine Angebotsabgabe ausschließlich im entsprechenden Bereich der Vergabeplattform erfolgen. Per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht zulässig und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben mit ein. Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis /-beschreibung bzw. Preisblatt). Sie können diese Unterlagen um ein inhaltsgleiches Unternehmensangebot ergänzen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Zentrale Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (https://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (buv@jade-hs.de) zu richten. Beantwortete Bieterfragen werden automatisch Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle der Jade Hochschule erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Eignungskriterien gemäß Formular: "124LD Eigenerklärung zur Eignung".
Soweit hier nicht aufgeführt ergeben sich weitere Bedingungen für den Auftrag nur aus den anliegenden Vergabeunterlagen.