Der Auftraggeber betreibt am Standort Deiderode, Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland eine Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) für die Behandlung und Entsorgung von Restabfall. Die Abfallbehandlungsanlage besteht aus einem Mechanischen- und einem Biologischen Abfallbehandlungsbereich. Gegenstand der Vergabe sind Reinigungstätigkeiten in Zusammenhang mit der Abfallbehandlungsanlage.
Zum Leistungsumfang gehört die Bodenreinigung in verschiedenen Hallen sowie wiederkehrende besondere Reinigungsarbeiten in der Anliefer- sowie der Aufbereitungshalle (Los 1) und die Maschinenreinigung (Los 2). Die Reinigungsarbeiten sind jeweils Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15 bis 22 Uhr und am Freitag zwischen 13 und 19 Uhr (außer an Feiertagen), sowie ggf. nach Absprache an Samstagen nach Feiertagen duchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig um sechs Monate, zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts wird dem Auftragnehmer spätestens am 31.03.2026 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch, erklärt sich der Auftragnehmer bereits jetzt mit der Verlängerung des Vertrages einverstanden.
Zuschlagskriterium ist allein der günstigste Angebotspreis.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen:- ggf. Formblatt 234 (Erklärung der Bietergemeinschaft)- ggf. Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)- Formblatt VHB 124- Erkärung zur Tariftreue nach § 4 NTVergG- Erklärung zu 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen:
- Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung (Versicherungspolice). Die Haftpflichtversicherung hat folgende Versicherungssummen abzudecken: Personenschäden bis 5.000.000EUR, - Sachschäden bis 5.000.000 EUR, Vermögensschäden bis 500.000 EUR, Umweltschäden bis 3.000.000 EUR, Bearbeitungsschäden bis 3.000.000 EUR, Allmählichkeitsschäden bis 3.000.000 EUR- Urkalkulation
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Leistungsgegenstand sind Bodenreinigungstätigkeiten in der Anlieferhalle, der Aufbereitungshalle, der Trocknerhalle und der Logistikhalle sowie die Reinigung der Brandschutzeinrichtungen. Bis auf die Reinigung im Bereich der Trocknerhalle, die nur zweimal pro Woche gereinigt werden muss, sind alle sonstigen Hallenböden täglich zu reinigen. Einmal monatlich sollen die Brandschutzeinrichtungen und die Flucht- und Rettungswegepläne gereinigt werden.
In der Anlieferhalle sollen außerdem folgende Bereiche wiederkehrend gereinigt werden: Bereich um die LKW-Verladung, Bereich der Förderbänder an der Wand zur Aufbereitungshalle, Bereich der Sperrmüll- und Holzlinie, Staubfilter. Zu reinigen sind der Begehstahlbau um die verschiedenen Förderbänder, sowie Rohrleitungen, Kabelkanäle und alles was sich um die Förderbänder herum befindet.
Leistungsgegenstand ist die Reinigung von Förderbändern und Maschinen in den Hallen der Abfallbehandlungsanlage. Zu den durchzuführenden Arbeiten an den Förderbändern und Maschinen gehören das allgemeine Sauberhalten der Förderbänder und deren Motoren, so dass es nicht zu größeren dauerhaften Schmutzablagerungen kommt, die Reinigung der Untergurtrollen, die Kontrolle und Reinigung der Abstreifer und Lagersitze und - in Bezug auf Förderbänder, die mit Untertrumplanen versehen sind - die regelmäßige Enfernung dieser Planen und die Reinigung dieser Förderbänder. Gelegentlich müssen Bioanhaftungen unter der seitlichen Bandabdichtung des Förderbandes entfernt werden.