Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Geb. 3408 Fassadenerneuerung - VE310 Trockenbauarbeiten

VO: VOB Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
1 - Kaefer Construction GmbH, 30916 Isernhagen

Änderung erforderlich, weil sich Leistungspflichten oder Preise (Einheits- bzw. Pauschalpreise) ändern.

Begründung der Änderung

Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.

Im Zuge der Umsetzung wurde festgestellt, dass die Ausführung der Wände und Türen im Fluchtreppenhaus nicht fachgerecht bzw. mängelbehaftet ist. Zusätzlich wurde erkannt, dass Fluchttüren in Teilen nicht an die Anforderungen an die Baugenehmigung genügen. Aus diesem Gründe wurde eine Begehung durch das Büro HHP Nord/Ost für die Türen und Wände im Fluchtreppenhaus durchgeführt. Diese Begehung hat einen mangelhaften Bautenstand der Türen und Wände bestätigt.

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen
DE 811 245 527
Welfengarten 1A
30167
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de
+49 511-762-0
+49 511-762-19036

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen
DE 811 245 527
Welfengarten 1A
30167
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de
+49 511-762-0
+49 511-762-19036
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen
DE 811 245 527
Welfengarten 1A
30167
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de
+49 511-762-0
+49 511-762-19036

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45324000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz
vor herabfallenden Fassadenteilen ist das Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Das Erdgeschoss, welches derzeit als Foyer und Cafeteria genutzt wird, soll zu einer Versammlungsstätte umgenutzt werden. Dies bedingt des Weiteren einen Umbau der Lüftungszentrale im 6. Obergeschoss. Das 18-geschossige Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von ca. 52 m x 28 m bei einer Attikahöhe von ca. 64 m. Inklusive des zweigeschossigen Technikaufbaus auf dem Dach beträgt die Gesamthöhe 72,2 m. Auf der Nordseite
befindet sich das außenliegende Fluchttreppenhaus. Im Zuge dieser Fassadenerneuerung werden Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Trockenbauarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Gipskartonwände innen, Gipskartonwände außen, Trockenbauarbeiten Wände, Trockenbauarbeiten Decken, Stundenlohnarbeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
10.06.2024
16.04.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Appelstraße 9A
30167
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Zusätzliche Informationen

Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

---

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Kaefer Construction GmbH, 30916 Isernhagen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Kaefer Construction GmbH
DE251317537
Hannoversche Str. 92
30916
Isernhagen
Deutschland
DE929
sascha.menzel@kaefer.com
0511 61075-19
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

11.06.2024
26.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

976.943,46
EUR

Angaben zum Angebot

5. Nachtragsangebot

Angaben zur Rahmenvereinbarung