Ausschreibung des NLQ
für die juristische Prüfung und Überarbeitung der
bestehenden Lernmodule für das
Web-Based-Training Schule und Recht
Einleitung
Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung.
Ziel/e
Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben.
Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt.
Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden.
Zielgruppe und Teilnehmerzahl
Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal.
Auftrag / Leistung
Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt.
Leistungen/Tätigkeiten:
Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet:
Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule
- Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG
- Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben
- Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen
- Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form
- Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc.
- Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben
- Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen
Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule.
Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen:
- Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes
- Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen
- Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen
- juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten
- Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind
- Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen
- methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung
- Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten
- Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen
- Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind
- Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens
- Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen
- Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse
Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung.
- Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten
Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist:
- Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws
- Kompetenzen in der Erwachsenenbildung
- Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik
- Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage
- Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre)
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichkeit (50 %)
Fachliche Qualität
1. Kompetenzen
a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %)
b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %)
c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %)
2. Referenzen
a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %)
Angebot
Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind.
- Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module
Leistungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig.
Reisekosten
Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
Niedersächsisches Lerncenter (NLC)
Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden.
AGB der Bieterinnen und Bieter
Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren.
Datenschutz / Informationssicherheit
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter.
Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten.
Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers.
Beauftragung Dritter
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt.
Frist für Fragen der Bietenden
Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen.
Sonstiges
Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden.
Hildesheim, 12.06.2026