Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ist Eigentümerin der von den niedersächsischen Bürgerradios für die UKW-Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme verwendeten Infrastruktur bestehend aus 18 Sendereinheiten und Antennenanlagen sowie zwei Ballempfangssystemen. Nach dem Erwerb der Anlagen im Jahr 2018 hatte die NLM mit der Media Broadcast GmbH ein Dienstleistungsvertrag für Wartung und Betrieb der Anlagen sowie für die Heranführung der Hörfunkprogramme der Niedersächsischen Bürgerradios an die Sendestandorte abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft nach 8 Jahren zum 30. Juni 2026 aus.Um den Betrieb der oben erwähnten UKW-Infrastruktur an 17 Sendestandorten und die Signalheranführung an 15 Senderstandorte weiterhin sicherzustellen, beabsichtigt die NLM, entsprechende Verträge an Dienstleistungsunternehmen mit den hierfür notwendigen Kenntnissen zu vergeben. Zum Zweck der Auswahl geeigneter Dienstleister wird eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Die vorliegende Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeberin und Vertragspartnerin ist die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), Seelhorststraße 18, 30175 Hannover. Die NLM ist die Medienanstalt für Niedersachsen und ist für den privaten Rundfunk zuständig. Sie ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Die Förderung von Bürgerrundfunk in Niedersachsen ist eine der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der NLM.Die NLM vergibt Aufträge über die Wartung und Überwachung ihrer UKW-Infrastruktur an 17 Sendestandorten und über die Signalheranführung der Hörfunksignale niedersächsischer Bürgerradios an die Sendestandorte.Die Ausschreibung erfolgt europaweit und offen gemäß § 15 VgV. Von einem vorlaufenden Teilnahmewettbewerb wird abgesehen. Ein Bieter hat die Konformität zu den ausgewiesenen Anforderungen nachzuweisen, um an der Auswertung der eingereichten Angebote teilnehmen zu können.Die Leistung wird in zwei Fachlose aufgeteilt: - Fachlos 1: Wartung und Überwachung von Sendereinheiten und Antennenanlagen an 17 Sendestandorten- Fachlos 2: Signalheranführung der Programme Niedersächsischer Bürgerradios an 15 Sendestandorte Bieterinnen und Bieter können mehrere Angebote für eines oder beide Fachlose einreichen. Für jedes Fachlos ist ein gesondertes Angebot einzureichen; die Wertung erfolgt je Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Fachlose einem oder verschiedenen Bietern zuzuschlagen. Kombinations- oder Gesamtangebote über beide Fachlose sind ausgeschlossen.
Option auf viermal ein Jahr
siehe Ausschreibungsunterlagen / Auftragsunterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.