Planungsleistungen: Umbau eines Sportplatzes zu einem Kunstrasenplatz in Benterode...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355
Staufenberg
Deutschland
Bauamt
Herr Marte
0554330118
0554330139
marte@staufenberg-nds.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YHCRATQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YHCRATQ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Planungsleistungen
Leistungsphasen 1-3 sowie 5-9
stufenweise Beauftragung
Kunstrasen
Sportplatz

Haupterfüllungsort

Sportplatz Benterode
Uschlager Straße
34355
Staufenberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

10.08.2026-31.05.2027 Gem. Förderantrag
Umsetzung der Maßnahme bis 2031 gem. Förderbescheid

Laufzeit bzw. Dauer

10.08.2026
31.05.2027

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eintragung in die zuständige Berufskammer (Architekten- oder Ingenieurkammer).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3 Referenzen zur Planung und Realisierung von Sportplätzen vorzugsweise als Kunstrasenplätze.

Sonstige

Für die hier genannten freiberuflichen Leistungen gilt als Vertragsgrundlage das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der aktuellen Fassung.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

06.07.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

07.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Entscheidung über die Nachbeauftragung der restlichen Leistungsphasen 5-9 obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die genannten Leistungsphasen 5-9.

Die Leistungsphase 4 entfällt zunächst.

Bei der o. g. Baumaßnahme handelt es sich um eine geförderte Maßnahme.

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