Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9. im Projekt "Schwimmbad De Baalje Aurich - Anbau Eventsauna und Salzgrotte"
Das moderne Familien- und Wohlfühlbad "De Baalje" der Stadt Aurich bietet Schwimmvergnügen bei jedem Wetter. Im Sommer lockt das Badeerlebnis im Freien mit Strandfeeling am Stadtstrand. Das Ganzjahresbad bietet Badefreuden bei jedem Wetter. Entspannung findet man in der modernen Saunalandschaft: Ob Dampfbad, finnische Sauna, Erd- oder Aufguss-Sauna - hier dürfte für jeden das passende Angebot dabei sein. Neben mehreren Ruheräumen und einer Kaminlounge lädt der Saunagarten mit seinen großzügigen, überdachten Außenliegeflächen zum Verweilen ein. Zudem gibt es zwei Außen- Solebecken, eines ist durch das Schwimmbad zu erreichen, das zweite gehört zum Saunagarten und ist den Gästen der Sauna vorbehalten.
Die Aufguss-Sauna ist inzwischen in die Jahre gekommen und entspricht in seiner Größe mit den dazugehörigen Events nicht mehr der steigenden Nachfrage. Der hat der Rat der Stadt Aurich den Bau einer neuen großen und modernen Eventsauna beschlossen. Die alte Aufguss-Sauna soll danach zu einer Salzgrotte umgebaut werden. Durch das Büro, welches das Schwimmbad 2013 geplant und gebaut hat, wurde bereits ein Vorentwurf erstellt. Dieser ist Planungsgrundlage.
Das geschätzte Investitionsvolumen liegt bei rund 1.35 Mio brutto. Die Kostenschätzung dient lediglich der Ermittlung des Angebots, eine konkrete Kostenschätzung ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Auf die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Bieter werden gebeten, sich frühzeitig zwecks Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen.
Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt die Wertung ausschließlich anhand der Rangfolge der Honorarangebote.Eine Gewichtung ist nicht erforderlich, da keine weiteren Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.
Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar gemäß der Honoraranfrage sowie dem Angebotsschreiben (Formblatt 633). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Honorarpreis erteilt. Maßgeblich ist das geprüfte und wertungsfähige Honorarangebot.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Ein Ausschluss kann durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB abgewendet werden. Die Anwendung der Ausschlussgründe richtet sich im Übrigen nach § 57 VgV.
Als angemessene Deckungssumme der Haftpflichtversicherung wird seitens der ausschreibenden Stelle gesehen:3.000.000,00 EUR für Personenschäden3.000.000,00 EUR für für Sach- und VermögensschädenDie ausschreibende Stelle behält sich vor, die angebotene Deckungssumme durch die Vorlage der Versicherungsbelege des Bieters zu prüfen.
Erfahrungsnachweis des Bewerbers/ des Büros in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind
Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Planungsleistung durch eine gültige Präqualifikation oder eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB nach.
Die Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB umfasst sämtliche Angaben zur Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.