Verfahrensangaben

Kläranlage Aurich-Haxtum, Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aurich
0204-034520001001-0-61
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt.aurich.de
+49 4941-122401

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4931-153308
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513900-5
90513600-2
90513700-3
90500000-2
90513000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit landwirtschaftlich verwertet/thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen am 28.02.2026 auslaufen, wird die Klärschlammverwertung/-entsorgung neu ausgeschrieben.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung, Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, Verwertung/Entsorgung einschließlich Nachweisführung/Dokumentation.

Die landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sollen als Entsorgungswege beibehalten werden.

Die Leistungen des AN im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der
landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen umfassen:

- Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Nachweisführungen für Wiegen, Lagerung, Transport, ggf. Vorbehandlung, landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sowie ggf. Zwischenlagerung und Umschlag
- Übernahme des entwässerten Klärschlamms an der definierten Übergabestelle (Schnittstelle)
- Transport des Klärschlamms mit Fahrzeugen des AN
- Zwischenlagerung des Klärschlammes in einem hierfür zugelassenen Lager des AN
- Landwirtschaftliche Verwendung/thermische Entsorgung des Klärschlamms mit ggf. Vorbehandlung, Umschlag/Zwischenlagerung
- Dokumentation und Nachweis der Entsorgung/Verwendung nach Maßgabe der Abfallgesetzgebung und anderer einschlägiger Bestimmungen
- Verwiegung des übernommenen Klärschlammes (Netto- und Bruttogewicht, Tara) auf einer geeichten Fahrzeugwaage. Dem Übernahmeschein ist nach der Übernahme des Klärschlammes ein Wiegeschein der gemeinsam festgelegten Waage beizufügen
- Beprobungsmanagement (Klärschlammanalysen)

Grundlage ist der angebotene Einheitspreis für den Klärschlamm (EUR/Mg), mit dem alle Haupt-
und Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung
durch den AN zu erbringen sind, abgegolten sind. Dies sind zum Beispiel:

- Sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Hilfs- und Betriebsmittel, z. B. Kraft- und Schmierstoffe für Radlader
- Erschwerniszuschläge
- Schlechtwetterzulagen
- Schmutz- und sonstige Zulagen
- Auslösung und Fahrtkosten
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen
- üblichen Schwankungen in der Klärschlammqualität und -menge
- Beseitigung von groben Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren
- Erschwernisse durch den Schutz vorhandener Bauteile, wie z. B. Toranlagen, Förderbänder etc.
- Erschwernisse bei der Auftragsausführung infolge Schlechtwetter, Frost etc.
- Betriebsbedingte Leistungsunterbrechungen, Stillstandszeiten etc.
- Abgaben, Gebühren, Zölle, Maut etc.
- Kosten für zusätzliche Analysen, die nicht vom Auftraggeber getragen werden (z. B. Bodenanalysen)
- Erwirkung aller erforderlichen Transport- und Entsorgungsgenehmigungen,
- Alle Arbeiten, die mit dem Nachweis der Liefermengen und Lieferungsarbeiten entstehen,
- Erstellung aller erforderlichen Dokumente

Alle weiteren Leistungen und Nebenleistungen sowie Kosten, die sich aus den Rahmenbedingungen und den beigefügten vertraglichen Regelungen ergeben, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.291.000,00
EUR
988.750,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
28.02.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Antjebitt 1
26605
Aurich-Haxtum
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt nach dem Kriterium Preis. Alle eingereichten und für die weitere Prüfung zugelassenen Angebote werden innerhalb eines definierten Bewertungssystems miteinander verglichen. Grundlage der Bewertung (Rangfolge) ist hier die Auftragssumme.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

822819-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

FD15-425-02
Entsorgung maschinell entwässerter Klärschlamm
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

RETERRA Service GmbH
USt-IdNr. DE120692956
Großunternehmen
Sophienwald 1
50374
Erfstadt
Deutschland
DEA27
---
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

10.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

988.750,00
EUR

Angaben zum Angebot

E3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung