Verfahrensangaben

Kläranlage Aurich-Haxtum: Bau Faulung II - Tiefbau

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.02.2026 10:59 Uhr
26.02.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aurich
0204-034520001001-0-61
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603
Aurich
Deutschland
DE947
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt.aurich.de
+49 4941-122401

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4931-153308
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45232410-9
45112000-5
45231110-9
45233223-8
45233226-9
45316110-9
45259300-9
45232450-1
45112710-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben.
Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich.

Für den Neubau der Schlammfaulung II sind folgende Maßnahmen geplant:
- Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl. Betriebsgebäude
- Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel
- Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung
- Installation einer Schlammdesintegration
- Integration der Neubaumaßnahme in die bestehende Anlagen- und Leittechnik

Die Leistung wird in zehn Fachgewerke unterteilt und ausgeschrieben:
1) Tiefbau
2) Bautechnik
3) Putzarbeiten
4) Estrich und Fliesen
5) Malerarbeiten
6) Maschinentechnik
7) EMSR-Technik
8) BHKW - Technik
9) Brauchwasseraufbereitungsanlage
10) Demontage und Rückbau ehemalige Gasfackelanlage

Bei dem Neubau der Schlammfaulung II handelt es sich um eine Fördermaßnahme.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Dies ist die erste Ausschreibung von zehn Ausschreibungen für die Maßnahme des Neubaus der Schlammfaulung II. Es wird das Gewerk Tiefbau ausgeschrieben.
Die Ausführung unterteilt sich in die folgenden Punkte:
- Erdarbeiten
- Oberflächenentwässerung
- Außenanlage/Erschließung
- Rohrleitungen im Außenbereich

Hauptmassen:
Erdarbeiten: 10.000-12.000 m³ (Aushub, Oberboden, Profilierung, Lagerflächen, Rohrgräben, Baugruben)
Regen-/Schmutzwasserleitungen: ca. 1.000 m
Schächte: 20 Stck
Druckleitungen (Schlamm, Gas, Wasser, Fernwärme): ca. 1.500-2.000 m
Schottertragschichten, Geogitter: 6.000 m²
Pflasterflächen Außenanlagen: 1.600 m²
Kabelschutzrohre: 2.000 m
Ringerder: 3.000 m

Für den Neubau der Faulung II einschließlich Betriebsgebäude II und Gasspeicher ist die Anbindung mittels Rohrleitungen erforderlich. Zusätzlich ist vorgesehen, die bestehenden Freiflächen im Baugebiet aufzufüllen. Im nördlichen Teil des Areals ist die Errichtung eines Rückhaltebeckens einschließlich einer Wallanlage geplant. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wird eine temporäre Baustraße angelegt, die perspektivisch zu einer dauerhaften Asphaltstraße ausgebaut werden soll.

Erdarbeiten:
- Oberboden (Z2) getrennt lagern, ggf. wiederverwenden nach Nachbeprobung.
- Feinsand (Z0) zur Auffüllung wiederverwenden.
- Geschiebelehm auf Haufwerk lagern, ca. 530 m³ für Wall am Regenrückhaltebecken nutzen, Nachbeprobung während der Maßnahme.
- Teilfläche 1: mit der Herstellung des Regenrückhaltebeckens ist eine Flächeninanspruchnahme von Boden 585 m² verbunden. Das Sohle des Regenrückhaltebeckens wird bei 0,65 mNHN liegen. Das entspricht einer Abgrabungstiefe von rd. 2,0 m uGOK.
- Teilfläche 2: südlich des RRB schließt sich der Räumstreifen an. Auf einer Fläche von rd. 398 m² wird die Geländeoberfläche von durchschnittlich 2,50 mNHN durch Bodenauffüllung auf 3,80 mNHN erhöht.
- Teilfläche 3: auf der Erweiterungsfläche Nord, auf der keine baulichen Maßnahmen stattfinden, Die Geländeoberfläche soll (Bestandshöhen 2,45 mNHN bis 2,60 mNHN) um 0,35 m bis 0,5 m durch Bodenauftrag auf 2,80 bis 3,10 mNHN erhöht werden.
- Teilfläche 4: im Bereich der eigentlichen Erweiterungsfläche bzw. der Baufläche liegen bis zu einer maximalen Tiefe von 1,8 m uGOK nicht tragfähige und verdichtbare Böden vor, die vor Errichtung der Bauwerke ausgetauscht werden müssen. Der Bodenaustausch bzw. die Bodenabgrabung finden sowohl im Tiefbau-LV als auch im Hochbau-LV statt. Der Oberboden, der Feinsand und der Geschiebelehm werden separat abgetragen.
Der Oberboden und der Feinsand sollen auf der Erweiterungsfläche Nord jeweils in Mieten zwischengelagert werden. Der Geschiebelehm soll auf der südlichen Freifläche 5 in der Nähe der Straße "Zum Antjebitt" zwischengelagert werden. Auf dieser Freifläche lagert noch ein Haufwerk aus Mutterboden, der im Zuge der Baumaßnahmen ebenfalls zur Gestaltung der Außenanlagen verwendet werden soll.
- Teilflächen 5: bei diesen Flächen handelt es sich um zwei Lagerflächen sowie um eine Freifläche, die zur Zwischenlagerung des aus der Teilfläche 4 ausgehobenen Geschiebelehm genutzt werden soll.
- Teilfläche 6: diese Teilflächen gehören zu den eigentlichen Bauflächen und wurden gesondert dargestellt, da hier kein Bodenaustausch notwendig ist, jedoch erfolgt auf diesen
Flächen ein Bodenauftrag von 0,8 m bis 1,0 m Höhe zur Angleichung der Geländeoberflächen auf 3,80 mNHN. In dieser Teilfläche wird auch die Baustraße und zukünftige Zuwegung hergestellt. Zwischen der Zuwegung und den neuen Bauwerken wird eine Grünfläche angelegt.

Oberflächenentwässerung:
System: Regenrückhaltebecken (Volumen ca. 391 m³) mit
Drosselbauwerk (DN 2000, Abfluss 3,22 l/s).
Rohrleitungen: Regenwasserkanäle DN 200-500,
Straßenabläufe mit Filtereinheiten.
Einleitung: Gedrosselt in Vorfluter.

Außenanlagen/Erschließung
Straßenbau: Unterbau mit Geogitter, 33 cm Frostschutzschicht,
30 cm Schottertragschicht; Belastungsklasse 1,8.
Pflasterflächen: Betonsteinpflaster für Parkplätze, Dränpflaster im Bereich Faulturm III.

Rohrleitungen im Außenbereich
Material: PE-HD für Gas-, Schlamm-, Brauchwasserleitungen;
PVC KG-2000/Beton für Kanalrohre; Fernwärmeleitungen PEX
mit PUR/PELD-Ummantelung.
Verlegung: In Sandbett, frostfrei.

Bauzeit: ca. 2 Jahre (Baustart 2026, Inbetriebnahme 2028)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.06.2026
16.10.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Antjebitt 1
26605
Aurich-Haxtum
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, erfolgt die Wertung ausschließlich anhand der Rangfolge der Angebotspreise.
Eine Gewichtung ist nicht erforderlich, da keine weiteren Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß dem Angebotsschreiben (FB 213) und dem Leistungsverzeichnis. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Maßgeblich ist der geprüfte und wertungsfähige Angebotspreis.

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR9A0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

10
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gem. § 16a Abs. 1 VOB/A-EU muss der öffentliche Auftraggeber die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Frist für die Einreichung soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a Abs.4 S. 2 VOB/A-EU ). Nach § 16a Abs. 5 VOB/A-EU ist das Angebot auszuschließen, wenn die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist für die Einreichung vorgelegt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Ein Ausschluss kann durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB abgewendet werden. Die Anwendung der Ausschlussgründe richtet sich im Übrigen nach § 16 EU VOB/A.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Bauleistung durch eine gültige Präqualifikation für Bauleistungen oder eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB.

Die Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB umfasst sämtliche Angaben zur Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Die Anforderungen nachstehend angegebener Beurteilungsgruppen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen: AK3

Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist.

Die Anforderungen sind gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung