Eignungsnachweise gem. § 33 UVGO
insbesondere:
Abgabe und Unterzeichnung der Eigenerklärung (Formblatt 124 LD)
Im Rahmen der Prüfung der Angebote behalten wir uns zur Bestätigung der von Ihnen gemachten Angaben zur Eignung (Formblatt 124) die Anforderung folgender Nachweise vor: - drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. - Bei Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister: Bestätigung der Erklärung durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).