Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Lugenstein / Anita-Augsburg-Platz /...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.05.2025
27.05.2025 09:00 Uhr
12.06.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Verden c/o Landkreis Verden
03361-0-51
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Deutschland
DE93B
vergabestelle@landkreis-verden.de
0423115648

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Freiraumplanung der Freianlagen Lugenstein, Anita-Augspurg-Platz und Domplatz, gemäß den beschriebenen Anforderungen aus dem Auslobungstext, nebst Anlagen, über die Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Wettbewerb umfasst die Umgestaltung der drei innerstädtischen und öffentlich zugänglichen Plätze: Lugenstein, Anita-Augspurg-Platz und Domplatz. Ziel der Umgestaltung ist es, diese Räume nachhaltig und klimafreundlich zu entwickeln, um den Anforderungen einer modernen, multifunktionalen Stadt gerecht zu werden. Im Fokus steht die Schaffung von Aufenthaltsqualität, die Verringerung des Versiegelungsgrads, Begrünung sowie die Sichtbarmachung der historischen Baukultur und Einbindung anliegender Nutzungen

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
27283
Verden (Aller)
Deutschland
DE93B

Der Wettbewerb umfasst die Umgestaltung der drei innerstädtischen und öffentlich zugänglichen Plätze/Freianlagen: Lugenstein, Anita-Augspurg-Platz und Domplatz.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDNR5CW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.

Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.

Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.

Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

8

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Aufgrund des gemäß der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 sind die Vorgaben des 5. Sanktionspaketes bzgl. eines Verbotes der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unter russischer Beteiligung einzuhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Erklärung, dass Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister vorliegt oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis, die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt*in (§ 35, Abs. 1 HOAI) bzw. Landschaftsarchitekt*in (§ 40, Abs. 1, HOAI) führen zu dürfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024), durchschnittlicher Jahresmindestumsatz 300.000 EUR für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV.

Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht: 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert) bereits ständig abgeschlossen ist

oder

Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert) abgeschlossen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der technischen Fachkräfte (gerechnet auf Vollzeitkräfte) des Bewerbers, auch des Unterauftragnehmers, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV), Mindestanzahl der technischen Fachkräfte: 3 Arbeitnehmer:innen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation "Landschaftsarchitekt:in" mit Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbar berufsqualifizierender Hochschulabschluss (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) für Projektleiter:in Freiraumplanung sowie Objektüberwacher:in Freiraumplanung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die geforderte Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleiter:in von mindestens 1 abgeschlossenes Projekt in LP 2 - 8 mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 5 Jahren im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist durch Vorlage von aussagekräftigen Referenzen nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die geforderte Berufserfahrung der vorgesehenen Objektüberwacher:in von mindestens 1 abgeschlossenen Projekt in LP 8 mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 5 Jahren im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist durch Vorlage von aussagekräftigen Referenzen nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mind. 1 Referenz des Unternehmens innerhalb der letzten 5 Jahre über vergleichbare Planungsleistungen. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten fünf Jahren (ab dem 01.07.2019) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) benennen. Referenzen, die vor dem 01.07.2019 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung der Freianlagen in betriebsfertigem Zustand verstanden.

Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers* erfolgte und freiraumplanerische Planungsleitungen gem. §40, Abs. 1 HOAI für den Neu- und/ oder Umbau eines frei zugänglichen öffentlichen Freiraums von mindestens 1 ha Größe bzw. für eine Bausumme von mindestens 1.250.000 EUR innerhalb der letzten fünf Jahre nachweist.
Diese Referenz muss eindeutig in einem (eintrittsfrei) öffentlich zugänglichen Bereich liegen und explizit eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Eine eindeutige Zuordnung von mindestens einer Kategorie ist verlangt:
o Historische Innenstadtplätze
o Kirchenplätze
o Innenstädtische Grünanlagen
o Verbindung von Aufenthaltsqualität, Spielangeboten, Markttagen und Event
o Klimaanpassung im verdichteten Raum

Die Leistung muss dabei mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 umfasst haben.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (spätester Stichtag 01.07.2024, frühester Stichtag 01.07.2019).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über den Nachweis der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung, dass die wesentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrschen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
8