Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf - Rohbauarbeiten Abbrucharbeiten Er...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2025
28.08.2025 11:30 Uhr
28.08.2025 11:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Rosdorf
031590029029-0-18
Lange Str. 12
37124
Rosdorf
Deutschland
DE91C
vergabestelle@rosdorf.de
+49 551-7890136
+49 551-7890155

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308.
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45223220-4
45111100-9
45110000-1
45112000-5
45262300-4
45262310-7
45262520-2
45262522-6
45232410-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf,
Gewerk Rohbau- und Abbrucharbeiten / Hauptpositionen:

- 2.680 m³ Gebäudeabbruch (umbauter Raum)
- 270 m³ Erdarbeiten
- 160 m² wassergebundenen Decke
- 270 m² Trägerbohlenwand bis 11m Höhe
- 35 m Betonkanal d=1000m
- 162 t Baustahl
- 400 m³ Stahlbetonwände
- 400 m³ Stahlbetondecken, Bodenplatte
- 1.675 m² KS-Mauerwerk außen
- 325 m² KS-Mauerwerk innen

Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 24.10.2025 zugehen.

- Aufforderung bis zum 24.10.2025
- voraussichtlicher Beginn 10.11.2025
- voraussichtliches Ende 05.08.2026

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf:

Objektbeschreibung:
Die Gemeinde Rosdorf wünscht die Heinrich-Grupe-Schule zu
vergrößern, um Platz für insgesamt 400 Schüler zu bieten. Beim
Planungsgrundstück handelt es sich um das Gelände der bestehenden Heinrich-Grupe-Grundschule im Ortskern der Gemeinde Rosdorf. Die Bestandsgebäude wurden in mehreren Abschnitten (von 1922 bis 2011) gebaut.
Die Bestandsgebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen (EG, OG) und sind teilunterkellert. Den oberen Abschluss bilden Satteldächer.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine zukunftsfähige barrierefreie
Neuorganisation der HGS als vierzügige allgemeinbildende Schule im
Ganztag.
Der Neubau ist dreigeschossig und teilunterkellert. Der Baukörper
wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Klinkerfassade mit
Mineralwolledämmung. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und zum großen Teil mit Akustik-
Abhangdecken versehen. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach.
Der Altbau im Bereich des Neubaus wird im erstem Schritt
schadstoffsaniert und teilweise abgebrochen. Dies ist Inhalt dieser
Ausschreibung.
Im zweiten Schritt erfolgt der komplette Abbruch sowie Neubau.

Gewerk Rohbau- und Abbrucharbeiten / Hauptpositionen:

- 2.680 m³ Gebäudeabbruch (umbauter Raum)
- 270 m³ Erdarbeiten
- 160 m² wassergebundenen Decke
- 270 m² Trägerbohlenwand bis 11m Höhe
- 35 m Betonkanal d=1000m
- 162 t Baustahl
- 400 m³ Stahlbetonwände
- 400 m³ Stahlbetondecken, Bodenplatte
- 1.675 m² KS-Mauerwerk außen
- 325 m² KS-Mauerwerk innen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
10.11.2025
05.08.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lange Str. 17
37124
Rosdorf OT Rosdorf
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDJRBQX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gemeinde Gleichen Rathaus, Waldstr. 7, 37130 Gleichen-Reinhausen

Gemäß § 14 EU VOB/A sind zum Öffnungstermin keine Bieter zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erforderliche Qualifikation durch AN:

- Nachweis der Eignung / Zulassung als Abbruchunternehmer
21.03.2024 Rückbau Altes Schulgebäude, Heinrich-Grupe Schule-
Kataster Gebäudeschadstoffe 9
==> mit dem Angebot vorzulegen!

- Nachweis TRGS 519 (Gefahrstoffe- Asbest, Abbruch-, Sanierungsoder
Instandhaltungsarbeiten)
- Nachweis TRGS 521 (Gefahrstoffe - Faserstäube)
- Nachweis TRGS 524 (Sanierung und Arbeiten in kontaminierten
Bereichen)
- Nachweis der Eignung zur Entsorgung von Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 des ArbSchG
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise G 1.4
(Staubbelastung)
- allgemein), G 20 (Gehörvorsorge), G 26 (Atemschutzgeräte) und
G 40 (krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe)
- eine Zertifizierung nach DVGW GW 301
(Tätigkeitsbereich W1)
- Die Anforderungen sind in Anlehnung an die "Gütesicherung
Kanalbau RAL- GZ 961" zu erfüllen (herausgegeben vom
"Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichung e.V.").
==> auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen!

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung