Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Fragen zum Vergabeverfahren/Abgabe des Teilnahmeantrags sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen
2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens berücksichtigt werden: Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 3
Hinweis VgV § 51 (3): Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber berücksichtigt, die über die geforderte Eignung verfügen.
4. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100%
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene oder Referenzen von kurz vor Abschluss stehenden Projekten berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen sind in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünft Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts und Angabe des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
5. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren/Angebotsabgabe sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.