Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich in Anlehnung an § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV nach dem Verhältnis von Leistung (L) und Preis (P).
Zur Bewertung kommt die erweiterte Richtwertmethode wie folgt zur Anwendung: Formel: Z = L / P
Richtwert Z ist der Quotient aus den Leistungspunkten L und dem Angebotspreis P.
Schwankungsbereich: 10 %; Entscheidungskriterium: Qualität
Angebote, die innerhalb des Schwankungsbereichs zum Angebot mit dem höchsten Richtwert liegen, kommen in die engere Wahl. Die Entscheidung entfällt auf das Angebot, das hinsichtlich des o. g. Ent-scheidungskriteriums innerhalb der engeren Wahl am besten bewertet wurde.