Verfahrensangaben

Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.02.2026
05.03.2026 11:00 Uhr
05.03.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Leer - Abfallwirtschaftsbetrieb
03457-1-78
Friesenstraße 33/35
26789
Leer
Deutschland
DE94C
all-vergabestelle@all-leer.de
+49 49192524-71
+49 49192524-80

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152-943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90514000-3
90512000-9
90513000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von Altpapier aus Direktanlieferungen von privaten und gewerblichen Anlieferern sowie aus dem Holsystem bei Privathaushalten und Unternehmen. Nähere Angaben: s. Vergabeunterlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

s. Vergabeunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.09.2030

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deponiestraße 1
26810
Westoverledingen
Deutschland
DE94C

Die Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor (Adresse siehe oben) abzuholen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Bruttobewertungspreis pro Jahr erteilt.

Fester Wert (insgesamt)
1,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD9R98P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB
unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31072026
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der AG behält sich vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Fristsetzung nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Absatz 2 VgV). Für den Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Unterlagen
bzw. deren Nachforderungen gilt § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass Unterlagen nachgefordert werden. Der AG entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und kann auch dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung des Verfahrens Vorrang einräumen.
Die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Altpapier (AVV 150101 und 200101); ausländische Nachunternehmer haben eine vergleichbare Qualifi-kation nachzuweisen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen (d.h. Recycling von Altpapier (AVV 150101 und 200101) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens eine Referenz mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung der Logistik, Behandlung und Entsorgung des übernommenen Materials:
- Transporte: Angabe des vorgesehenen Transporteurs, des Transportsystems (bei Transport mit Großraumfahrzeugen: Art, Größe und Anzahl der Fahrzeuge / bei Transport mit Containern: Art, Größe und Anzahl der Container sowie der Trans-portfahrzeuge) und des geplanten Ladegewichts je Tour (Kapitel 2.19 SaubFahrzG beachten).
- Angabe etwaiger vorgesehener Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) und des je-weiligen Betreibers mit Beschreibung der Anlagenkomponenten, die für die Be-handlung/Verwertung des Altpapiers und der Störstoffe genutzt werden sollen
- Angabe etwaiger vorgesehener Umschlagsanlagen oder Zwischenlager, die das Ma-terial durchlaufen soll, und des jeweiligen Betreibers

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

s. Vergabeunterlagen

Finanzierung

Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung