Verfahrensangaben

Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsisches Kultusministerium
03-0170000000-49
Hans-Böckler-Allee 5
30173
Hannover
Deutschland
DE929
Referat 15.4, Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@mk.niedersachsen.de
05111207339

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
12-121096894462846-86
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Carolin.Varken@mbjs.brandenburg.de
03318663917

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Bildung

Weiterer Auftraggeber

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
16900401-0001-63
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096
Erfurt
Deutschland
DEG01
joerg.becker@thillm.de
03645856319

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Bildung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u nd Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72250000-2
72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Weiterentwicklung der SVS als pädagogisches Lernmanagement-Systems (LMS) in einer zukunftsfähigen Architektur
2. Zurverfügungstellung eines für die Entwicklung erforderlichen Erprobungsbetriebs der SVS
3. Verzahnung mit anderen länderübergreifenden Vorhaben und Nutzung von Synergieeffekten

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
33
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hans-Böckler-Allee 5
30173
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404

Erfüllungsort

---
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096
Erfurt
Deutschland
DEG01

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Inhouse-Vergabe gem. § 108 GWB, insofern kann ein gängiges Bewertungssystem nicht zur Anwendung kommen; der Preis wurde auf Angemessenheit geprüft.

Zuschlagskriterium

Preis

s. vorherigen Kommentar

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors ("intern"), Auftragsvergabe an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Absatz 3 GWB. Die drei beauftragenden Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sind der Ansicht, dass die betreffenden Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union an ein Inhouse-Unternehmen vergeben werden können. Eine Inhouse-Vergabe an die FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH nach § 108 Abs. 4 GWB ist zulässig, da die drei auftraggebenden Bundesländer zusammen mit den weiteren 13 Bundesländern alleinige Gesellschafter dieses Unternehmens sind und über ihre Mitbestimmungsrechte in dessen Gremien die Kontrolle über dieses ausüben. Alle Bundesländer gehören mit gleicher Stimme dem beschlussfassenden Organ - der Gesellschafterversammlung - an und leisten gleichermaßen das Stammkapital. Mehr als 80 % der Tätigkeiten des Unternehmens dient der Ausführung von Aufgaben, mit denen es von den Bundesländern betraut wurde. Des Weiteren besteht auch keine direkte private Kapitalbeteiligung an dem Unternehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

---

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

---
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135
Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Abschluss des Vertrages mit
dem Auftragnehmer eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche
Überprüfung des angekündigten Vertragsschlusses bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines
Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Der Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen.

Statt des Datums des Vertragsschlusses ist das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung angegeben. Die Ursache dafür liegt darin, dass die technischen Vorgaben der Formularplattform keine Eintragung von in der Zukunft liegenden Daten zulässt, andererseits eine Angabe aber zwingend erfolgen muss.

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

54-80 260/7.1
Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH
UStID DE12951719
Mittleres Unternehmen
82031
Grünwald
Deutschland
DE21H
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

54-80 260/7.1