Handelspartnerausschreibung MS-Lizenzen
Die Zuweisung/Aktivierung/Verlängerung der MS Lizenzen für die Landwirtschaftskammer während der Laufzeit des Vertrages mit rechtzeitigem Hinweis auf Ablauf von Berechtigungen.
Der Vertrag kann seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen verlängert werden um zweimal 12 Monate.
Microsoft verlangt 30 Tage Vorlaufzeit und hat eine Preiserhöhung angekündigt.
Jegliche Kommunikation erfolgt über diese Vergabeplattform.
§ 97 Abs. 6 GWB: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 155 GWB Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern.
In Niedersachsen ist die Vergabekammer in Lüneburg zuständig:Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Straße: Auf der Hude 2Plz/Ort: 21339 LüneburgTelefon: 04131/15-3306, -3308Telefax: 04131/15-2943Email: vergabekammer@mw.niedersachsen.deInternet: http://www.mw.niedersachsen.de
Nachweis der Berechtigung, für Microsoft als Handelspartner tätig zu werden (mindestens Gold-Status).
Referenzen und berufliche Befähigung der zuständigen Bearbeiter/-innen, siehe Teil II der Vergabeunterlagen und Anlagen 4a und 4b
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet ist, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für diezu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oderder Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenenUnterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,Bescheinigungen und sonstige Nachweise)- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) als vorläufigen Nachweisvorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/dieEEE auch für di