Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen
(auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen
und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter
und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder
der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen
(auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen
und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter
und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC-Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. §43 LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 14.01.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils gültigen Fassung. (CSL-Deckung)
Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV - nur soweit diese noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist.
Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der Allgemeinerlaubnis
Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden.