| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.10.2026 wurde folgende Bieterfrage auf Grundlage des maßgeblichen überarbeiteten Leistungsverzeichnisses Version A vom 06.10.2026 gestellt:
"Guten Tag!
Bitte teilen Sie die geplanten Zeiträume für Pflanzung und Pflege mit.
Bezieht sich Pos. 00.00.0002 (Verkehrssicherung, 1 St.) ausschließlich auf die Pflanzarbeiten oder auch auf Wässerungs- und Pflegeeinsätze?
Welche Einsatzdauer und Anzahl der Einsätze sind hierfür anzusetzen?
Vielen Dank."
Hierzu kann ich Ihnen folgende Antwort mitteilen:
"Die Pos. 00.00.0002 "Verkehrssicherung, 1 St." ist als Pauschalposition anzusehen. Die Position wird unabhängig von der Anzahl der erforderlichen Einsätze mit einem einmaligen Pauschalpreis vergütet.
Die Position ist immer dann anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Pflanz- oder Pflegearbeiten in den Verkehrsraum eingegriffen wird. Dies kann beispielsweise auch für das erforderliche Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Maschinen im Verkehrsraum erforderlich sein.
Es wird dringend empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den jeweiligen Zufahrts- und Erschließungsverhältnissen vertraut macht. Bei einem Großteil der Teilflächen besteht voraussichtlich kein Erfordernis für Leistungen aus dieser Position, da die Flächen direkt befahren werden können bzw. über Wirtschaftswege erreichbar sind.
Eine konkrete Anzahl der Einsätze sowie deren jeweilige Einsatzdauer wird seitens des Auftraggebers nicht vorgegeben. Diese sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen und zu kalkulieren, da sie insbesondere von der gewählten Arbeitsweise sowie dem vorgesehenen Maschinen- und Personaleinsatz des Auftragnehmers abhängig sind.
Die Pos. 00.00.0002 ist unabhängig davon anzusetzen, ob der Eingriff in den Verkehrsraum im Rahmen der Pflanzarbeiten, der Bewässerung oder sonstiger Pflegearbeiten erfolgt.
Geplante Pflanzzeiträume:
Die Pflanzarbeiten sind grundsätzlich im Zeitraum 11/2026 bis 03/2027 vorgesehen, sofern zum Zeitpunkt der Pflanzung frostfreie und nicht vernässte Bodenverhältnisse vorliegen.
Für die Maßnahme G3 - Pflanzung von Sträuchern im Böschungsbereich ist die Pflanzung im Zeitraum 10/2027 bis 03/2028 vorgesehen, ebenfalls unter der Voraussetzung geeigneter Boden- und Witterungsverhältnisse.
Geplante Pflege- und Bewässerungszeiträume:
Die Einzelgehölzpflege ist im jeweiligen Pflegejahr im Juni/Juli durchzuführen.
Die erforderlichen Bewässerungsgänge sind im jeweiligen Pflegejahr während der Vegetationsperiode, grundsätzlich im Zeitraum April/Mai bis September, bei anhaltender Trockenheit erforderlichenfalls auch bis Oktober, entsprechend den Vorgaben der Baubeschreibung durchzuführen.
Der erste Wässerungsgang ist unmittelbar nach der Pflanzung durchzuführen.
Die Pos. 00.07.0007 "Erziehungsschnitt an Hochstämmen" ist im Zeitraum 11/2029 bis 02/2030 durchzuführen."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Breukelmann
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsfrist wird verlängert auf Mi., 28.10.2026 um 10:30 Uhr und der Termin der Angebotsöffnung auf denselben Zeitpunkt (Mi., 28.10.2026 um 10:30 Uhr) geändert.
In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben im Hinblick auf eine entsprechende Bindefristverlängerungsanfrage mit der Bitte um Kenntnisnahme und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jörg Breukelmann
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Anfrage_2. Bindefristverlängerung 06102026.pdf | 06.10.2026 | 170,5 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.10.2026 wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Bieteranfrage zum Leistungsverzeichnis
1. Pos. 00.07.0001 Entfernung von Stäbungen an Leittrieben
In Pos. 00.07.0001 ist die Entfernung von Stäbungen an Leittrieben für insgesamt 73 Stück vorgesehen.
Im Leistungsverzeichnis sind jedoch nach unserer Prüfung lediglich in Pos. 00.02.0017 5 Stäbungen sowie in Pos. 00.02.0020 weitere 5 Stäbungen vorgesehen.
Wir bitten um Klarstellung, an welchen weiteren Bäumen bzw. Gehölzen die Entfernung der Stäbungen gemäß Pos. 00.07.0001 auszuführen ist und auf welche Positionen bzw. Pflanzungen sich die verbleibenden 63 Stück beziehen.
2. Pos. 00.03.0006 Einpfahlverankerung der Sträucher
In Pos. 00.03.0006 ist vorgesehen, sämtliche Sträucher mit einem Baumpfahl bzw. einer Einpfahlverankerung zu versehen.
Gemäß DIN 18916:2016-06, Abschnitt 6.7, sind "Bäume und größere Gehölze" für die ersten Jahre so zu verankern, dass sie vor Windwurf und Schrägstellung geschützt sind. Eine konkrete Größengrenze, ab wann ein Gehölz als "größeres Gehölz" einzustufen und eine Verankerung erforderlich ist, wird in der Norm nicht vorgegeben. Bei der Wahl des Verankerungssystems sind gemäß DIN 18916 insbesondere die Größe des Gehölzes und der Standort zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, für welche der ausgeschriebenen Gehölze die Einpfahlverankerung tatsächlich vorgesehen ist und auf welcher technischen Vorgabe bzw. fachlichen Grundlage die Einpfahlverankerung für sämtliche Sträucher, insbesondere für die vorgesehenen leichten Sträucher bis zu einer Höhe von 100 cm, basiert.
Bei den vorgesehenen leichten Heistern bis zu einer Höhe von 120 cm kann eine Verankerung abhängig von Gehölzart, Wuchsform und Standort gegebenenfalls zweckmäßig sein. Bei den leichteren Sträuchern bis 100 cm bitten wir bei Beachtung des hinzukommenden Pflanzschnittes von ca. 1/3 der Gesamthöhe und der daraus resultierenden Pflanzhöhe von ca. 60cm hingegen um Prüfung, ob eine durchgängige Einpfahlverankerung aufgrund der geringen Pflanzgröße und der vorgesehenen Pflanzweise tatsächlich erforderlich ist.
Sofern die Einpfahlverankerung bei den leichteren Sträuchern nicht erforderlich ist, würde sich die ausgeschriebene Menge entsprechend reduzieren. Nach unserer überschlägigen Ermittlung wären in diesem Fall 4.280 Einpfahlverankerungen auszuführen.
Wir bitten um entsprechende Klarstellung und, sofern erforderlich, Anpassung der ausgeschriebenen Menge.
3. Pos. 00.03.0008 Wickelmanschetten an Gehölzen
In Pos. 00.03.0008 ist die Herstellung von Wickelmanschetten an den einzelnen Gehölzen vorgesehen.
Aus unserer Sicht stellt sich die Frage, ob anstelle des Schutzes jedes einzelnen Gehölzes eine flächige Einzäunung der betreffenden Pflanzflächen technisch und wirtschaftlich sinnvoller wäre.
Zudem bitten wir um Mitteilung, ob im Bereich der betreffenden Flächen entlang der Kreisstraße bereits Wildschutz- bzw. Schutzzäune vorgesehen oder vorhanden sind. Sollte ein entsprechender Flächenschutz bereits durch einen Wildschutzzaun gewährleistet werden, wäre aus unserer Sicht zu klären, ob darüber hinaus noch ein zusätzlicher Einzelgehölzschutz mittels Wickelmanschetten erforderlich ist.
Unabhängig davon sehen wir den Einsatz einer Wickelmanschette an Sträuchern für fachlich nicht zielführend und ungeeignet .
Wir bitten daher um Klarstellung, welcher Schutz gegen Wildverbiss für die betreffenden Pflanzflächen vorgesehen ist und ob die in Pos. 00.03.0008 ausgeschriebenen Wickelmanschetten unabhängig von einem eventuell vorhandenen bzw. herzustellenden Wildschutzzaun an jedem einzelnen Gehölz auszuführen sind.
4. Abweichende Gesamtmengen zwischen Pflanzpositionen sowie Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Bei der Prüfung der Pflanzpositionen 00.02.0001 bis 00.02.0024 ergibt sich nach unserer Ermittlung eine Gesamtmenge von 18.890 Sträuchern/Heistern sowie 65 Bäumen.
In den nachfolgenden Positionen 00.03 bis 00.07, welche die Pflanzarbeiten, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege betreffen, wird hingegen teilweise mit einer Gesamtmenge von 21.031 Sträuchern/Heistern sowie 73 Bäumen gerechnet.
Damit ergibt sich eine Differenz von 2.141 Sträuchern/Heistern und 8 Bäumen zwischen den in den Pflanzpositionen zugrunde gelegten Mengen und den Mengen, die in den nachfolgenden Positionen für die Pflanzarbeiten sowie die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege angesetzt werden.
Wir bitten um Klarstellung, welche Gesamtmengen für die Kalkulation und Ausführung der Pflanzarbeiten sowie der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege maßgeblich sind und wie sich die zusätzlichen 2.141 Sträucher/Heister sowie 8 Bäume gegenüber den Pflanzpositionen 00.02.0001 bis 00.02.0024 ergeben.
Sofern die höheren Mengen in den Positionen 00.03 bis 00.07 auf weiteren, in den Pflanzpositionen 00.02.0001 bis 00.02.0024 nicht eindeutig erkennbaren Pflanzungen beruhen, bitten wir um Benennung bzw. Zuordnung der entsprechenden Pflanzpositionen.
Wir bitten um entsprechende Klarstellung und, sofern erforderlich, Anpassung der betroffenen Mengen im Leistungsverzeichnis."
Hierzu kann ich Ihnen folgende Antwort mitteilen:
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Die angesprochenen Mengen und Leistungsinhalte wurden geprüft und das Leistungsverzeichnis entsprechend angepasst.
Zu 1.
Die von Ihnen aufgeführten Positionen beschreiben nicht die Stäbungen an Leittrieben, sondern die Lieferungen von Gehölzen. Bitte prüfen Sie Ihre Frage.
Durch Ihre Frage zu Punkt 1 haben sich folgende Änderungen im Leistungsverzeichnis ergeben:
- "Position 00.07.0001 Stäbung des Leittriebes entfernen" wurde entfernt
- "Position 00.07.0002 Baumverankerung demontieren" wurde hinzugefügt
Zu 2.
Ihre Frage zum Erfordernis und den Mengen der Einpfahlverankerungen hat zu folgenden Änderungen im Leistungsverzeichnis geführt:
- "Position 00.03.0006 Baumverankerung (Baumpfahl) setzen": die Menge wurde von 21.031 auf 4.260 Stück korrigiert
Zu 3.
Eine Einzäunung der Pflanzflächen entlang der Kreistraße K158 ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen.
Ihre Frage zu den Mengen der Wickelmanschetten an Gehölzen hat zu folgenden Änderungen im Leistungsverzeichnis geführt:
- "Position 00.03.0008 Verbiss-/Fegeschutz herstellen": die Menge wurde von 21.031 auf 4.260 Stück korrigiert
Zu 4.
Ihre Frage zu den abweichenden Gesamtmengen zwischen Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hat zu folgenden Änderungen im Leistungsverzeichnis geführt:
- "Position 00.02.0004": die Menge wurde von 1950 Stück auf 2260 Stück angehoben
- "Position 00.02.0006": die Menge wurde von 620 Stück auf 610 Stück korrigiert
- "Position 00.02.0007": die Menge wurde von 620 Stück auf 610 Stück korrigiert
- "Position 00.02.0008": 4 Stück Fagus sylvatica als Hochstamm wurde neu hinzugefügt
- "Position 00.02.0010": 4 Stück Quercus robur als Hochstamm wurde neu hinzugefügt
- "Position 00.03.0002": die Menge wurde von 21.031 Stück auf 19180 Stück korrigiert
- "Position 00.04.0002": die Menge wurde von 21.031 Stück auf 19180 Stück korrigiert
- "Position 00.05.0004": die Menge wurde von 21.031 Stück auf 19180 Stück korrigiert
- " Position 00.06.0003": die Menge wurde von 21.031 Stück auf 19.180 Stück korrigiert
- "Position 00.07.0005": die Menge wurde von 21.031 Stück auf 19.180 Stück korrigiert"
Maßgeblich für die Angebotskalkulation und Ausführung ist die aktualisierte Fassung des Leistungsverzeichnisses (Version A mit Druckdatum/Stand 06.10.2026), die im Menübereich Vergabeunterlagen in diversen Dateiformaten zur Verfügung steht und ergänzend dieser Nachricht beigefügt ist. Bitte verwenden Sie nur das aktualisierte Leistungsverzeichnis zur Angebotserstellung und ziehen Sie ggf. bereits auf der Basis des bisher geltenden Leistungsverzeichnisses eingereichte Angebote zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Breukelmann
Dateianhänge:
Nachricht:
Guten Tag,
heute wurde nachstehende Bieterfrage gestellt:
"Guten Tag. Das Leistungsverzeichnis kann nicht ausgedruckt werden. Wir bitten um Pdf. o.a. druckbare Datei."
Hiermit teile ich Ihnen folgende Antwort mit:
Im Bereich "Vergabeunterlagen" ist unter den Punkten "Leistungsbeschreibungen" und "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" ein auszufüllendes Langtext-Kurztext-Preisverzeichnis als pdf-Datei hochgeladen/ gespeichert worden.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Petra Robben
Landkreis Emsland
Fachbereich Straßenbau
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsfrist wird verlängert auf Mi., 14.10.2026 um 10:30 Uhr und der Termin der Angebotsöffnung auf denselben Zeitpunkt (Mi., 14.10.2026 um 10:30 Uhr) geändert.
In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben im Hinblick auf eine entsprechende Bindefristverlängerungsanfrage mit der Bitte um Kenntnisnahme und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jörg Breukelmann
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Anfrage_Bindefristverlängerung.pdf | 22.09.2026 | 152,3 KB |