Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen.
Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.