Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeits- und Ausbildungssuchenden nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III zielen darauf ab, Arbeitslose und Arbeits- und Ausbildungssuchende an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, dadurch eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren.
Zur Zielgruppe gehören Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger mit oder ohne Schulabschluss, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Personen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten und/oder für eine betriebliche Ausbildung (noch) nicht geeignet sind. Zudem liegen überwiegend multiple Vermittlungshemmnissen vor.
Es können aber auch Personen teilnehmen, die eine Berufsausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen oder ohne Erfolg beendet haben und jetzt nach einer neuen Perspektive suchen.
Die Maßnahme MaiA soll alle Aktivitäten, mit denen ein Integrationsfortschritt unter Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit der Teilnehmenden erreicht werden kann, umfassen.
Inhalte:
Die Maßnahme soll 4 Hauptbereiche umfassen:
1. Information und Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung
2. Berufs-, Arbeitsmarktorientierung und Bewerbungstraining
3. Kompetenz- und fachliches Training
4. Praktische Kenntnisvermittlung/Betriebliche Arbeitserprobung