Den Teilnehmenden soll ein individueller Einstieg in die Maßnahme ermöglicht werden, bei Bedarf im Dreiergespräch mit dem Fallmanagement oder Angebot eines Hausbesuchs bei den potenziellen Teilnehmenden. Grundsätzlich handelt es sich um eine Maßnahme im Gruppenverband mit einzelnen Einzelcoachingelementen.
Innerhalb der Maßnahme sollen die Teilnehmenden darin unterstützt werden, ihren Integrationsprozess aktiv selber zu gestalten, ihre Stärken und Ressourcen zu nutzen, vermittlungshemmende Faktoren abzubauen und individuelle Beschäftigungsalternativen für sich zu finden. Die Teilnehmenden sollen auf ihrem Weg zur sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme mit aktivierenden und sozialintegrativen Maßnahmen, Arbeits- und Belastungserprobung, Bewerbungstraining und bei Gesprächen mit potenziellen Arbeitgebern unterstützt werden. Ein bis zu 12-wöchiges betriebliches Praktikum ist möglich. Zudem soll ein offenes Teilnehmendencafé die Teilnehmenden in der laufenden, als auch nach Beendigung der Maßnahme nachhaltig unterstützen.
Die Maßnahme soll folgende Hauptbereiche umfassen:
- Information, Einstieg und individuelle Aktivierung
- Individuelle berufliche Eignungsfeststellung und Belastungserprobung
- Bewerbungstraining
- betriebliche Praktika
- psychosoziale Angebote
- sozialpädagogische und psychosoziale Begleitung mit Einzelcoachingeinheiten
- regelmäßige Fallkonferenzen zwischen Träger, Fallmanagement und ggf. weiteren Unterstützenden
- Teilnehmendencafé
Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt durch das Fallmanagement des Landkreises Emsland in der Regel für 6 Monate Zuweisungsdauer je teilnehmender Person.
Die Maßnahme soll in Teilzeit (min. 15, max. 25 Zeitstunden pro Woche pro Teilnehmenden) durchgeführt werden. Auch eine schrittweise Erhöhung der Wochenstundenanzahl ist je nach Bedarf und Entwicklungstand der teilnehmenden Person möglich.
Der Vertragszeitraum der Maßnahme ist 01.06.2026 bis 31.05.2027.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um 12 Monate (Optionszeitraum), wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens 3 Monate vor dem Ende der Maßnahme schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.