Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Messanhänger...
VO: VgV Vergabeart: Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.09.2025
24.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Emsland
03454-0-74
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Fachbereich Straßenverkehr
martin.korte@emsland.de
+49 593144-4047

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landkreis Emsland
03454-0-74
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Fachbereich Recht
ausschreibungen@emsland.de
+49 5931442633
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34971000-4
34970000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger).
Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen.
Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig.

Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann.

Der zu liefernde Enforcement Trailer hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen:
- Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers.
- Der Trailer muss für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren sein.
- Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher (Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen.
- Es muss sich um einen abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust verarbeiteten Trailer handeln.
- Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern.
- Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen.

Die zu liefernde Mess- und Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen:
- ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
- Gültige Eichung durch das Eichamt (Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend).
- Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen.
- Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung.
- Möglichkeit zum Datenzugriff mittels eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download.
- Möglichkeit Alarm-, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB
- Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung.
- In den nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Jährliche Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der Messsysteme) müssen gewährleistet sein.
- Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher) mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 10) ausgestattet sein.

Die zu liefernde Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem KFZ heraus eingesetzt werden können.

Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem wird eine elektronische Akte erzeugt.
Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten.

Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung (Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen/ anzugeben.

Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen Semistation sowie die Schulung der Anwender.
Des Weiteren sollen zwei Laserscanner - Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotssumme

Angebotssumme

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch.

Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot - verkürzte Angebotsfrist (15 Tage) gem. § 38 Abs. 1 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Fragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RE94

Einlegung von Rechtsbehelfen

Information über die Überprüfungsfristen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD.
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen.
Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Eigenerklärung gem. 124 LD oder EE;
inkl. Nachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung