Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen.
Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig.
Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann.
Der zu liefernde Enforcement Trailer hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen:
- Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers.
- Der Trailer muss für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren sein.
- Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher (Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen.
- Es muss sich um einen abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust verarbeiteten Trailer handeln.
- Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern.
- Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen.
Die zu liefernde Mess- und Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen:
- ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
- Gültige Eichung durch das Eichamt (Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend).
- Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen.
- Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung.
- Möglichkeit zum Datenzugriff mittels eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download.
- Möglichkeit Alarm-, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB
- Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung.
- In den nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Jährliche Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der Messsysteme) müssen gewährleistet sein.
- Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher) mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 10) ausgestattet sein.
Die zu liefernde Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem KFZ heraus eingesetzt werden können.
Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem wird eine elektronische Akte erzeugt.
Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten.
Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung (Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen/ anzugeben.
Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen Semistation sowie die Schulung der Anwender.
Des Weiteren sollen zwei Laserscanner - Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.