Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von einem fabrikneuen hochwertigen Premium-Flügel der Marke C. Bechstein, Modell Concert D-282, schwarz poliert, oder gleichwertig (z.B. Steinway & Sons D-274), der für öffentliche Konzerte genutzt werden soll, sowie sechs fabrikneuen Klavieren z. B. W. Hoffmann Vision V4 oder gleichwertig, schwarz poliert, für den täglichen Unterrichtsbetrieb an einer Universität. Die Instrumente sollen sowohl in der Lehre als auch auf Konzerten eingesetzt werden, wobei dem immanent die Vermittlung der europäischen Klavierliteratur des 17. bis 21. Jahrhunderts, mithin der Klangtraditionen und der Interpretation europäischer Klavierliteratur am Vorbild der Urtextfassungen ist. Die Instrumente sollen sowohl in der Lehre als auch auf Konzerten eingesetzt werden, wobei dem immanent die Vermittlung der europäischen Klavierliteratur des 17. bis 21. Jahrhunderts, mithin der Klangtraditionen und der Interpretation europäischer Klavierliteratur am Vorbild der Urtextfassungen ist.
Die Instrumente müssen höchsten klanglichen und mechanischen Anforderungen genügen und für professionelle musikalische Darbietungen geeignet sein. Die Ausschreibung dient der Erneuerung des Bestandes an Tasteninstrumenten. Die Lieferung umfasst fabrikneue Instrumente einschließlich Transport (inklusive Transportversicherung), Aufstellung im angegebenen Raum sowie aller zur Inbetriebnahme und Übergabe erforderlichen Leistungen. Der angegebene Stückpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Verpackungs-, Liefer-, Transport- und Fahrtkosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin.
6 Klaviere: C16.310, Übungsräume in der 3. EtageKonzertflügel: Zentralgebäude C40, Untergeschoss
Preis für Instrumente gemäß Preisblatt
Preis für Kundendienst gemäß Preisblatt
Probespielen des Flügels, es spielen 2 von der Auftraggeberin ausgewählte Personen
Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme bzw. deren Bemerken schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch nicht die Vergabestelle über die Fehler in Kenntnis zu setzen.Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB sowie die entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) hin.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter habenkeinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werdennicht nachgefordert
Die Eignung des jeweiligen Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft wird anhand von folgenden Eignungskriterien entsprechend der Vorgaben der VgV geprüft: Nichtvorliegen vonAusschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB