Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.
Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
- der Referenzauftrag muss die Erbringung von Postdienstleistungen und die Beförderung und die Auslieferung von Briefsendungen betreffen;
- jeder Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeführt worden sein;
- jeder Referenzauftrag muss die Beförderung von mindestens 30.000 Briefsendungen jährlich beinhalten;
- jeder Referenzauftrag muss die Beförderung und Auslieferung von Briefsendungen betreffen, die täglich eingeliefert werden (d.h.: nicht lediglich ein einmaliger oder zweimaliger Versand einer großen Anzahl von Briefen im Rahmen eines großen Mailings o.ä.; hierbei schadet es nicht, wenn an einzelnen Tagen keine Briefsendungen eingeliefert und befördert werden mussten, sofern der Gesamtcharakter des Referenzauftrags - die Beförderung einer bestimmten Anzahl von täglich eingelieferten Briefsendungen - bestehen bleibt)
Die Eignung ist hinsichtlich der Referenzen nachgewiesen, wenn der Bieter die o.g. Anforderungen eingehalten hat. Die Angabe weiterer Referenzaufträge ist auch dann möglich, wenn die Eignung durch die übrigen Referenzaufträge bereits nachgewiesen ist. Dies führt allerdings zu keinen Vorteilen in der Wertung des Angebotes. Wenn bereits durch die ersten drei Referenzaufträge die Eignung in diesem Punkt nachgewiesen wird, kommt es auf die weiteren Referenzen nicht mehr an.
Referenz Nr. 1