Folgende E-Nrn. können ohne zeitliche Einschränkungen ab 13.7. begonnen werden: E 119.29, E119.30, E 120, E 130.10, E132.40, E 138.20, E138.30, E158.10, E158.30, E144.20, E156.
Alle weiteren E-Nrn dürfen erst ab 13.8.2026 begonnen werden. Ein frühzeitiger Beginn dieser E-Nrn. ist ausschließlich nur nach Freigabe durch die ökologische Baubegleitung in Abstimmung mit dem Arl-LW möglich. Diese prüft maximal 2 Tage vor geplantem Baubeginn die Bauflächen auf Brutvogelfreiheit. Sofern diese vorhanden ist, sind die
Bautätigkeiten innerhalb von 2 Tagen an den jeweiligen freigegeben E-Nrn. zu beginnen.