| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte zu beachten, dass bei der Glasreinigung die Reinigung beidseitig (!) zu kalkulieren ist. Die doppelte Anzahl der Scheiben bei Kastenfenstern ist berücksichtigt.
Beispiel: Zentrale
ein Fenster hat die Größe von 2,83 qm, bei beidseitiger Reinigung ist mit 5,66 qm Reinigungsfläche zu kalkulieren. Das Fenster ist ein Kastenfenster, also mit zwei Scheiben, daher pro Fenster eine tatsächliche Reinigungsfläche 11,32 qm. Gemäß Glasflächenverzeichnis wird jedoch nur nur eine einfache Fläche von 5,66 qm ausgewiesen. In der Zentrale befinden sich zwei Kastenfenster, daher werden hier 11,32 qm ausgewiesen, die tatsächliche Reinigungsfläche beträgt für beide Fenster zusammen jedoch 22,64 qm.
Ich bitte dies bei Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen!
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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