Durch Angaben gem. § 6a Absatz 2 VOB/A 2016. Der Nachweis kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch "Eigenerklärungen zur Eignung" (FB 124, VHB), die auf Verlangen vor Zuschlagserteilung durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen sind, erbracht werden.