Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten für den Baubetriebshof der Stadt Bückeburg.
Das Fahrzeug soll über einen Zeitraum von 90 Monaten geleast werden.
Die Stadt Bückeburg schreibt die Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten, konkret: Aufbau (Band-)streuer mit FS 50, Schneeflug mit einer Räumbreite von 2.240mm, Wasserfass für bis zu 2.500 Liter und einem Gießarm mit einer 210 Grad Schwenkung. Das Schmalspurmultifunktionsfahrzeug soll auf dem kommunalen Baubetriebshof eingesetzt werden.
Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als Wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente. Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Berufsregister_Liefer- u. Dienstleistung
Es ist mit dem Angbot eine Eigenerklärung (im Formblatt 124) über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister abzugeben.
Auf Anforderung ist ein entsprechender Nachweis mittels Dritterklärung vorzulegen.
Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen
Es ist mit dem Angbot eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Russlandbezug) abzugeben.
Gesetzliche Ausschlussgründe
Es ist mit dem Angebot eine Erklärung (im Formblatt 124) über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.
Insolvenz und Liquditation
Es ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (im Formblatt 124) über den Bestand von Insolvenzverfahren und Liquidation abzugeben.
Jahresumsatz
Es ist mit dem Angebot mittels Eigenerklärung (im Formblatt 124) der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachunternehmereinsatz
Es ist mit dem Angebot anzugeben (VVB 233 oder Nachunternehmerverzeichnis und ggf. FB 235), ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche und die Namen der Nachunternehmer zu benennen.
Personalstand_Liefer- u. Dienstleistung
Es ist auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren zu erbringen. Die für die Projektleitung vorgesehene Person wird benannt.
Referenzen_Liefer u. Dienstleistung
Auf Anforderung der Vergabestelle sind mittels Eigenerklärung drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen vorzulegen, die in den letzten drei Kalenderjahren erbracht wurden.
Die Nachweise müssen Angaben enthalten zu: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf Anforderung der Vergabestelle sind mittels Dritterklärung Nachweise über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. die Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Umsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre
2. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mittels Eigenerklärung / Mindestentgelte: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen zu Mindestengelten und tariflichen Vorgaben, sofern vorhanden (§ 4 NTVergG).