Die Stadt Bad Lauterberg im Harz (nachfolgend Auftraggeber genannt) überträgt dem Auftragnehmer die Reinigung der in den Plänen markierten Straßen/Straßenabschnitte.
Die zu erbringende Leistung umfasst nicht den Winterdienst.
Grundlage der Reinigung ist die Satzung über die Straßenreinigung, die Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Reinigung umfasst die Fahrbahnen und Gossenanlagen auch entlang der Mittelstreifen/Fahrbahnteiler, dazu gehört auch die Reinigung der Haltestellenbuchten und der Längs-Parkstreifen.
Von den Gehwegen in die Gosse gekehrter Schmutz sowie verstärkte Verschmutzungen der Fahrbahn durch Laub, Blüten und größere Äste sind im Rahmen der normalen Fahrbahnreinigung vom Auftragnehmer zu beseitigen und werden nicht gesondert vergütet.
Straßen/Straßenabschnitte, die regelmäßig zum Zeitpunkt der Reinigung zugeparkt sind, sind im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu einer anderen Zeit noch einmal
anzufahren bzw. ist der Zeitpunkt der Reinigung so zu wählen, dass eine möglichst effektive Reinigung erzielt wird.
Der Fahrer der Kehrmaschine ist mit einem Mobilfunk-Telefon auszustatten, damit eventuelle Rückfragen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zeitnah geklärt werden können.