Lieferung von Transponderchips und Nachrüsten der Abfallbehälter im Landkreis Ammerland.
Der Betriebsausschuss hat beschlossen, alle Abfallbehälter (Rest- und bioabfall sowie PPK) im Landkreis mit Transpondern ausstatten und zukünftig die Abfuhr mit einem Identsystem durchführen zu lassen. Die entsprechende Software für die Behälterverwaltung und Gebührenveranlagung wurde bereits ausgeschrieben und befindet sich in der Einführungsphase.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von Transponderchips und das Nachrüsten der Behälter im Landkreis (Nachchippen).
Zuschlagskriterien: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant seinkönnen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt.
Laufzeit: Das Nachchippen kann ab dem 15.04.2027 jederzeit begonnen werden. Es besteht die Vorgabe, dass es bis zum Oktober 2027 abgeschlossen sein muss und in einer zusammenhängenden Kampagne erfolgt. Gewollte Unterbrechungen (z. B. aufgrund von Ferienzeiten) sind nur nach Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungenan leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Elektronische Angebotsöffnung.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Anforderungen gemäß NTVergG.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen.BB 1 Unternehmensbeschreibung:Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B.Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit,ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f.GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 sowie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche das Nachchippen ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025:WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung von Transponderchips, dem Ausliefern oder Nachchippen von Abfallbehältern erzielt wurden.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche das Nachchippen ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen für vergleichbare LeistungenLieferung von Transponderchips, Ausliefern von Abfallbehältern mit Etikett und Chip oder Nachchippen von Abfallbehältern, nur Projekte mit mindestens 75.000 Stück. Hier sind mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Transponderchips und mindestens drei Referenzen für Ausliefern/Nachchippen von Abfallbehältern - davon mindestens eine für Nachchippen - gefordert.Jeweils mit Angabe- des Auftraggebers- der Tätigkeit (L = Liefern von Transpondern; A = Ausliefern von Behältern; N = Nachchippen von Behältern)- des Zeitraums- der Stückzahl- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.