Das gesamte eingesetzte Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift, um mit Kindern und Eltern ädaquat kommunnizieren und Kindern von Klasse 1 bis 4 in Lernzeiten unterstützen zu können.
Das gesamte eingesetzte Personal hat einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen und sind nicht bereits an der Schule eingesetzt.
Die durch den Kooperationspartner eingesetzten Personen stehen in einem Arbeits- oder Beauftragungsverhältnis zum Kooperationspartner.
Für die eingesetzten Personen werden der Schule von dem Kooperationspartner vor dem ersten Einsatz folgende Erklärungen und Unterlagen vorgelegt:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Erklärung über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Nachweis einer nach IfSG für eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung erforderlichen Immunität oder eines Impfschutzes (z.B. Masernschutz, § 20 IfSG)
- schriftliche Erklärung über anhängige Ermittlungsverfahren